Anpassungen von Mobilfunkantennen künftig im ordentlichen Verfahren

Protest gegen 5G-Pläne beim Bahnhof Bubikon (Bild: zvg)
Protest gegen 5G-Pläne beim Bahnhof Bubikon (Bild: zvg)

Update unserer Meldung vom 11. Oktober 2022

 

Der Gemeinderat Bubikon will künftig sämtliche bewilligungspflichtigen Anpassungen von Mobilfunkanlagen im ordentlichen Bauverfahren behandeln. Mit einer Medienmitteilung hat der Gemeinderat einen entsprechenden Bericht in «buebikernews» vom 11. Oktober bestätigt.

 

Seit Einführung der 5G-Technologie sei die Gemeinde von Seite der Einwohnerschaft immer wieder mit dem Thema konfrontiert worden, heisst es im enstprechenden Gemeinderatsbeschluss. Zuletzt sei an einem Gespräch vom 15. September 2022 zwischen Gemeinde, AWEL Kanton Zürich und Vertretern der IG Bubik-ohne 5G beantragt worden, dass die Bauabteilung grundsätzlich jedes Antennengesuch im ordentlichen Baubewilligungsverfahren abhandeln soll.


«Angesichts der gemachten Erfahrungen handelt es sich bei diesen Anpassungen an Mobilfunkantennen offenbar um ein sensibles Thema, das viele beschäftigt» schreibt der Gemeinderat: «Mit der Unterstellung unter das ordentliche Verfahren wird einerseits die Transparenz für die Bevölkerung verbessert, weil diese Gesuche dann ausgeschrieben werden und die Möglichkeit der Einsicht – und letztlich auch eines Rekurses – besteht.» Die Gemeinde könne dahingehend entlastet werden, dass keine aufwändigen Beratungen und Diskussionen mehr über die Bewilligungen im bisher praktizierten Bagatellverfahren mehr geführt werden müssen. (bn)

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