Die Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten der Zweckverbandsgemeinden Bubikon, Dürnten, Hinwil, Hombrechtikon und Rüti reagieren auf die Kritik am Vorschlag, den Zweckverband ehemaligen Kreisspital Rüti aufzulösen und die Anteile gegen Entschädigung an die Gemeinde Rüti zu abzutreten: Sie stehen laut einer gemeinsamen Medienmitteilung vom Dienstg geschlossen hinter der Abstimmungsvoralge vom 25. September 2022.
In ihrer Mitteilung bekräftigen die Gemeindepräsidien, dass der Verkaufspreis für alle Gemeinden fair sei und auf einer gründlichen und seriösen Bewertung der Zürcher Kantonalbank basiere. Es sei das erste Mal, dass sich auch die drei Neugewählten zu diesem Thema äussern, die seit diesem Jahr das Amt des Gemeindepräsidiums in ihrer Gemeinde angetreten haben.
Die Gemeindepräsidien finden laut der Stellungnahme den Vorschlag «angemessen», über den ihre Stimmberechtigten in Bubikon,
Dürnten, Hinwil, Hombrechtikon und Rüti am 25. September an der Urne abstimmen: «Er berücksichtigt die Risiken, die mit der Weiterentwicklung der
Liegenschaften verbunden sind.» Zudem erhalte die Standortgemeinde Rüti, die das Spitalareal den anderen Gemeinden abkaufen will, den Handlungsspielraum, den sie brauche: «Die Gemeinden, die aus dem Zweckverband austreten, werden marktgerecht entschädigt.»
«Gefahr für die Gemeindehaushalte»
Die Kritik an der Abstimmungsvorlage sei «ungerechtfertigt», so die Gemeindepräsidien in ihrer gemeinsamen Stellungnahme. Nebst Chancen für die Entwicklung des ehemaligen Spitalareals gebe es nämlich vor allem auch erhebliche Kosten und Risiken. Wenn der Zweckverband nicht aufgelöst werden könne, bestehe die grosse Gefahr, dass dies die Gemeindehaushalte aller Verbandsgemeinden mittelfristig stark belasten könnte: «Es ist keinesfalls sicher, dass der Zweckverband irgendwann einmal höhere Erträge abwirft».
Die Gemeindepräsidenten möchten den Verkaufserlös des Spitals für Projekte in den eigenen Gemeinden einsetzen können: «Bleibt
der Zweckverband bestehen, dann ist das
entsprechende Kapital der anderen Gemeinden in Rüti gebunden – und es kann nicht zur eigenen Entwicklung eingesetzt
werden.»
Die den vorgesehenen Entschädigung enzugrunde liegende Schätzung der ZKB sei fachlich korrekt und bewertet den aktuellen Marktwert. Die Gemeindepräsidien aller betroffenen Gemeinden seien daher überzeugt, dass die gewählte Lösung für alle Involvierten vorteilhaft ist. Rüti
könne das Areal in seiner Gemeinde eigenständig entwickeln, übernehme im Gegenzug alle Risiken und entschädige die austretenden Gemeinden «marktgerecht
und fair». Aus diesem Grund hättem auch alle Exekutivorgane und die Mehrheit der Rechnungsprüfungskommissionen diesem
Vorgehen zugestimmt.
Unterzeichnet ist die Mitteilung von Hans-Christian Angele, Gemeindepräsident Bubikon, Peter Jäggi, Gemeindepräsident Dürnten, Andreas Bühler, Gemeindepräsident Hinwil, Rainer Odermatt, Gemeindepräsident Hombrechtikon und Yvonne Bürgin, Gemeindepräsidentin Rüti. In den vergangenen Tagen waren mehrere Stimmen gegen die Vorlage laut geworden: Namenentlich die Rechnungsprüfungskommissionen (RPK) von Bubikon und Hombrechtikon lehnen das Geschäft ab, wie aus dem Ende August publizierten beleuchtenden Bericht zur Abstimmung hervorging. In der Folge beschlossen auch die Bubiker Ortsparten der «Mitte» und der SVP die Nein -Parole. In beiden Parteien sitzen Bubiker RPK-Mitglieder in der Parteileitung.
Darum geht es am 25. Seotember 2022
Am 25. September entscheiden die Stimmberechtigten der Gemeinden Rüti, Bubikon, Dürnten, Hinwil und Hombrechtikon an einer Urnenabstimmung über die Auflösung des Zweckverbandes ehemaliges Kreisspital Rüti. Dieser Zweckverband war ursprünglich für den Betrieb des Spitals Rüti gegründet worden. Seit dessen Schliessung vor über 20 Jahren ist er nur noch für die Bewirtschaftung der Immobilen verantwortlich.
Die involvierten Gemeinden seien im Jahr 2021 gemeinsam zum Schluss gekommen, dass eine Weiterführung des Zweckverbandes nicht mehr zielführend ist, schreiben die Gemeindepräsidien in ihrer gemeindamen Mitteilung. Eine Immobilienverwaltung gehöre nicht zu den Aufgaben, die durch einen Zweckverband erfolgen sollte. Die Gemeinden und ihre Exekutivorgane – also die Gemeinderäte – hätten daher gemeinsam entschieden, den Zweckverband aufzulösen und
die Weiterentwicklung des Areals an die Standortgemeinde zu übergeben. Rüti werde im Gegenzug die austretenden Gemeinden basierend auf einer Schätzung der
Zürcher Kantonalbank (ZKB) und den Anteilen am Zweckverband entschädigen. Falls es in den nächsten fünf Jahren zu einem Verkauf kommen sollte, würden die austretenden Gemeinden ebenfalls am Gewinn beteiligt.
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