Für Berufsbeistandschaft

bpd.Heute existieren im Bezirk Hinwil drei Amtsvormundschaften (Wetzikon mit den Anschlussgemeinden Bäretswil, Fischenthal, Gossau, Grüningen, Rüti und Seegräben / Hinwil mit Bubikon und Dürnten / Wald), welche vormundschaftliche Massnahmen führen. Im Zusammenhang mit den Änderungen des eidgenössischen Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes und der Schaffung der regionalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB wurde die Schaffung einer Amtsvormundschaft (neu Berufsbeistandschaft) auf Bezirksebene diskutiert und von den meisten Gemeinden befürwortet. Organisatorisch soll das freiwillige Angebot durch eine entsprechende Statutenergänzung in den Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutz KES Bezirk Hinwil integriert und betrieblich von der KESB getrennt, ebenfalls im Sulzer-Gebäude in Rüti untergebracht werden.


Die Stadt Wetzikon und die Gemeinde Hinwil haben der Statutenergänzung im März 2014 bereits zugestimmt, in den übrigen Gemeinden entscheiden die Gemeindeversammlungen im Juni 2014. Damit die neue Lösung zu Stande kommt, ist die Zustimmung aller Bezirksgemeinden notwendig.


Der Gemeinderat befürwortet sowohl die Statutenergänzung zur Schaffung des neuen Angebotes als auch die Übertragung der Aufgaben der Berufsbeistandschaft an die neue Organisation. Er ist der Überzeugung, dass die anspruchsvolle Aufgabe gemeinsam besser lösbar ist und in einer grösseren Organisation auch Synergien genutzt werden können. Er beantragt der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2014 deshalb, der Statutenergänzung zuzustimmen und den Gemeinderat zu ermächtigen, die Aufgaben der Berufsbeistandschaft dem Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Hinwil zu übertragen.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0