Polizeiverordnung soll revidiert werden

mw. Die geltende Polizeiverordnung der Gemeinde Bubikon stammt aus dem Jahr 1998. Unter anderem durch die gesellschaftlichen Veränderungen haben sich die Bedürfnisse an ein solches Regelwerk verändert und können mit der heutigen Verordnung nicht mehr vollumfänglich abgedeckt werden. Die Polizeiverordnung wird deshalb einer Totalrevision unterzogen und der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2014 zur Genehmigung vorgelegt.


Die Polizeiverordnung regelt die Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit, den Schutz von öffentlichem und privatem Eigentum, den Immissionsschutz und sie enthält zudem verschiedene Bestimmungen zum Meldewesen sowie zur Wirtschafts- und Gewebepolizei.


Die geltende Verordnung datiert aus dem Jahr 1998 und vermag die u. a. aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung zum Teil veränderten Bedürfnisse nicht mehr vollumfänglich abzudecken. Verschiedene Bestimmungen fehlen gänzlich (z.B. Hilfeleistung, Überwachung des öffentlichen Grundes), sind nicht mehr zeitgemäss bzw. unvollständig (z.B. Feuerwerk, Schutzvorrichtungen) oder sind durch neue, übergeordnete Regelungen gegenstandlos geworden (z.B. Meldepflicht, Hundehaltung).


Aus diesem Grund hat das Ressort Polizei einen Vorschlag für eine Totalrevision der Polizeiverordnung ausgearbeitet, der vom Gemeinderat zu Handen der Gemeindeversammlung verabschiedet wurde. Die neue Polizeiverordnung lehnt sich weitgehend an die Polizeiverordnungen der übrigen Bezirksgemeinden an, die alle in den letzten Jahren ebenfalls revidiert wurden. Damit wird eine einigermassen einheitliche Gesetzespraxis in diesem Bereich erreicht, was den Polizeiorganen ihre Arbeit erleichtert.


Interessierte können die neue Verordnung ab Mitte April am Schalter der Gemeinderatskanzlei oder auf der Homepage der Gemeinde (Behörden/Politik - Gemeindeversammlungen) einsehen.
Der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2014 wird beantragt, die neue Polizeiverordnung zu genehmigen.

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