Gebührenbefreiung für Energie-Massnahmen

Im Rahmen des Energiestadtprogramms hat der Gemeinderat bereits 2009 beschlossen, bei energetischen Sanierungen von Gebäuden keine Baubewilligungsgebühren mehr zu erheben. Dies betrifft Bauvorhaben wie Photovoltaikanlagen, thermische Solaranlagen und verbesserte Wärmedämmungen. Bei weitergehenden Bauvorhaben, bei welchen nicht die energetische Sanierung im Vordergrund steht, werden die Baugebühren jedoch erhoben.
Neu werden für Neubauten von Photovoltaikanlagen und thermischen Solaranlagen zusätzlich auch keine Anschlussgebühren für Wasser und Abwasser mehr erhoben. Die Bauherrschaft wird bei solchen Bauvorhaben gebeten, der Gemeindeverwaltung die detaillierte Schätzungsanzeige der Gebäudeversicherung als Grundlage für die Gebührenbefreiung einzureichen. Die neue Regelung tritt ab 1. Januar 2014 in Kraft.

 

Personelle Veränderung in der Gemeindeverwaltung

 

Colette Riwar, Stellvertreterin Leiterin Soziales, verlässt die Gemeindeverwaltung Bubikon nach etwas über 3 Jahren Ende Februar 2014, um eine neue berufliche Herausforderung anzunehmen. Der Gemeinderat dankt Colette Riwar für ihre geleistete gute Arbeit in einem nicht immer einfachen Bereich der öffentlichen Verwaltung. Er wünscht ihr Glück für die weitere private und berufliche Zukunft.
Nachfolger von Frau Riwar wird nach Ausschreibung der Stelle Martin Rinderer, Uster. Er tritt seine Stelle am 1. März 2014 an. Der Gemeinderat wünscht ihm einen guten Start und gute Aufnahme im Verwaltungsteam.

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