Giftlos glücklich

Die Gesundheits- und Umweltabteilung Bubikon macht in einem Merkblatt darauf aufmerksam, dass der Einsatz von Herbiziden – obschon im Handel frei erwerbbar – grösstenteils verboten ist, und zwar auch für Private. Erlaubt sind Herbizide nur auf Flächen mit unbefestigtem, humusreichem Unterbau wie Rasenflächen und Gartenbeete. Das Merkblatt enthält nützliche Tipps, wie man das "Unkraut" mit umweltverträglichen Mitteln los wird und wie man mit Herbiziden richtig umeht, wenn man auf zugelassenen Flächen nicht darauf verzichten will.

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Herbizidverbot aus gutem Grund
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