Laternenverbot ist für den ZO "unsinnig"

Liberales Kommentieren geht beim Wetziker Regionalblatt über Recherchieren

Lange nach allen anderen Medien, auch den überregionalen Zeitungen NZZ und Tagi, hat der "Zürcher Oberländer" gestern Dienstag ebenfalls über das Verbot der so genannten Himmelslaternen in Bubikon berichtet. Und heute doppelt Christian Brändli, stellvertretender Chefredaktor des Blatts, in einem "Klartext" über "unsinnige Vorschriften" nach:

 

"Was haben diese jüngst erschienen Meldungen gemeinsam: ein Buch voller Auflagen fürs Betreiben von Kinderkrippen, ein Alkhoholverkaufsverbot über die Gasse nach 22 Uhr oder der gesperrte Himmel über Bubikon für fliegende Laternen? Sie alle sind Ausdruck einer Grundhaltung von Behörden, die offenbar grassiert...Es wird reglementiert, vorgeschrieben und verboten, was das Zeug hält."

 

Brändli sieht also das Bubiker Laternenverbot als Bedrohung des liberalen Staates: "Kam es eigentlich jemals zu einem Brand wegen eines Heissluftballons? Lieber den Kindern auch diesen Spass verderben." Ja, Herr Brändli, das kam es. Und man braucht nicht einmal wirklich zu recherchieren. Selbst mit einfachem Googeln stösst man rasch auf eine Meldung aus dem Ruhrgebiet: "Brand durch Himmelslaterne tötet Zehnjährigen". Oder aus Leipzig: "Himmelslaterne setzt Schuppen in Brand". Oder aus Dieburg: "Grossbrand durch Himmelslaternen". Und, und, und.

 

Bubikon, Herr Brändli, ist ein noch ziemlich ländliches Dorf. Es gibt hier nicht nur unbrennbare Betonklötze, sondern noch alte Bauernhäuser, Scheunen und Ställe aus Holz. Dass solche Gebäude durch fliegende Fackeln leicht in Brand gesetzt werden können, leuchtet ein – liberalem Geschwafel eines weltfremden Journalisten zum Trotz.

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