NZZ ortet "Höllisches"

Bubiker Himmelslaternen-Verbot beflügelte die NZZ

"Neue Zürcher Zeitung" und, seit der Aufgabe der Regionalausgaben, auch der "Tages-Anzeiger" zeichnen sich nicht gerade durch gesteigertes Interesse an den Vorgängen in Bubikon aus. Umso erstaunter war Gemeindeschreiber Matthias Willener,dass ausgerechnet ein Communiqué über das Verbot von so genannren "Himmelslaternen" ("buebikernews" berichtete) aufgeregte Reporteranfragen aus den beiden Zürcher Grossverlagen auslösten.

 

Während der Tagi sachlich berichtete, sah sich die NZZ , Hüterin einer liberalen Gesellschaftsordnung, durch die Bubiker Regulierungswut zu einem leicht zynischen, ja geradezu satirischen Kommentar veranlasst. Den Text unter dem Titel "Höllische Himmelslaternen / Ein Verbot – nun auch in Bubikon" möchten wir den "buebikernews"-Leserinnen und - Lesern nicht vorenthalten:

 

"Selbst Bürgerinnen und Bürger, die ein unbescholtenes Leben zu führen glauben, bewegen sich mitunter am Rande der Illegalität. Das gilt etwa für Anhänger des namentlich aus Asien bekannten Brauchs, Laternen aus federleichtem Papier zum Himmel aufsteigen zu lassen. Die einfachen Konstruktionen, auch als Japanlaternen oder Flammeas bekannt, sind auch hierzulande im Versandhandel erhältlich und erhalten ihren Auftrieb durch Wärmeabgabe einer eingebauten Kerze. So steigen sie auf, ein stilles, poetisches Schauspiel. Wenn sie der Wind dann aber kilometerweit treibt, sind sie der Steuerung durch den Menschen entzogen, der doch sonst alles zu beherrschen glaubt. Und so werden sie zu Gefahrenherden.


Wo es überhaupt erlaubt ist, solch brennende Ballette steigen zu lassen, ist deshalb eine Bewilligung von Behörden und Grundeigentümern einzuholen. In einigen Gemeinden aber sind solche Aktionen grundsätzlich untersagt, etwa in Zürich, wie eine Anfrage bei der Stadtpolizei ergibt. Wer beim Zuwiderhandeln gegen das dort geltende Verbot erwischt werde, erhalte eine Verzeigung. In Genf oder Eglisau, aber auch in Deutschland gilt der Gebrauch dieser Laternen ebenfalls als illegal. Dies lässt uns die Gemeinde Bubikon wissen, die sich mit einem Communiqué in diese Liste einreiht: Der
Gemeinderat habe soeben beschlossen, den Start solcher Laternen im «doch recht dicht besiedelten Gebiet» generell zu untersagen.


Den Anlass zum Entscheid hatte laut Gemeindeschreiber Matthias Willener ein Bewilligungsgesuch für den Einsatz Dutzender von Flammeas an einer Hochzeit geliefert. Die Sicherheitsbedenken, die den Ausschlag für das Verbot gegeben hätten, seien ganz besonders bei Massenstarts angebracht.

 

Nun bleiben dem Brautpaar seine hoffentlich entflammten Herzen. Sie sind weder bewilligungspflichtig, noch besteht signifikant erhöhte Brandgefahr."

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