Von 48 Einwendungen wurden 21 berücksichtigt

Die Stimmberechtigten von Bubikon und Wolfhausen erwartet am 13. März eine reich befrachtete Gemeindeversammlung. Nebst zwei Bauabrechnunhen und dem Antrag der Schulpflege, die Klassenassistenzen definitiv einzuführen, wird vor allem das Revisionspaket für die Richt- und Nutzungsplanung viel Zeit und Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen.

 

Wie Gemeinderat und Planungsvorstand Othmar Hiestand sowie Ortsplaner Peter von Känel an der zur Vorbereitung der Gemeindeversammlung gedachten Orientierungsversammlung vom Montagabend (siehe auch separaten Bericht) bekannt gaben, sind gegen die verschiedenen Pläne insgesamt 48 Einwendungen von 39 Antragstellern eingegangen, 7 gegen den Verkehrsplan, 30 gegen den Zonenplan und 11 gegen die Bau- und Zonenordnung (BZO). Berücksichtigt wurden in der überarbeiteten Vorlage 21 Einwendungen (Verkehrsplan 4, Zonenplan 16, BZO 1). Teilweise berücksichtigt wurden 17 Einwendungen (Verkehrtsplan 1, Zonenplan 12, BZO 4). Nicht berücksichtigt wurden 7 Einwendungen (Zonenplan 1, BZO 6). Auf drei Einwendungen wurde gar nicht eingetreten.

 

Bei den nicht berücksichtigen Einwendungen geht es namentlich um den Antrag der SVP Bubikon, auf die Umzonung von Parzellen, die heute in einer Zone für öffentliche Bauten liegen (Oe), zu verzichten. Weitere nicht berücksichtige Einwendungen betrafen die Gestaltungspflicht und die Sonderbauvorschriften für bestimmte Gebiete. Gemäss Planungsvorstand Othmar Hiestand müssen die nicht oder nur teilweise berücksichtigten Einwendungen, sofern sie von den Antragstellern aufrecht erhalten werden, an der Gemeindeversammlung nochmals explizit als Anträge eingebracht werden. Über jeden Antrag wird einzeln abgestimmt.

 

 

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