Brunnen im Friedhof nicht schutzwürdig

Entlassung aus Denkmalschutz-Inventar Voraussetzung für Errichtung des neuen Gemeinschaftgrabs

Die Brunnenanlage im Friedhof Bubikon ist vom Gemeinderat aus dem Inventar der möglichen kommunalen Denkmalschutzobjekte entlassen worden. Dies geht aus einer amtlichen Anzeige vom Freitag hervor. Die Aberkennung der Schutzwürdigkeit steht laut Recherchen von "buebikernews" im Zusammenhang mit dem Projekt für ein Gemeinschaftsgrab, das im Dezember vor die Gemeindeversammlung kommt.

 

"Auf dem kleinen Plateau zwischen dem alten Friedhofteil und der Kirche befindet sich ein Brunnen, der dringend saniert werden muss. Dieser Platz eignet sich aufgrund seiner Grösse und Lage sehr gut für ein neues Gemeinschaftsgrab." So steht es in der Weisung des Gemeinderats an die Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2012. Der Gemeinderat beantragt für das Grab einen Kredit von 350 000 Franken. Um das Projekt realisieren zu können, muss nun aber offenbar der Brunnen aus dem Inventar der möglichen Schutzobjekte entfernt werden. Gegen den Entscheid des Gemeinesrat kann innert 30 Tagen bei Baurekursgericht in Zürich Rekurs erhoben werden. Laut Gemeindeschreiber Matthias Willener kann die Gemeindeversammlung trotz dieses Verfahrens im Dezember über das Projekt befinden: "Gegen einen allffälligen Rekurs würden wir uns natürlich wehren. Wir messen der Nutzung des Areals als Gemeinschaftsgrab einen höheren Stellenwert bei als der Erhaltung des Brunnens, der vermutlich aus den dreissiger Jahren des vorigen Jahrhunderts stammt."

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