Vertrag mit Polen wird vorerst nicht verlängert

Antwort auf Petition zum Schloss Rapperswil

Der Rapperswiler Ortsverwaltungsrat hat beschlossen, vorläufig auf die Unterzeichnung der Verlängerung des Mietvertrags für das Polenmuseum im Schloss rapperswil zu verzichten. Damit sei in einem ersten Schritt das Anliegen eimner von den "Obersee Nachrichten" lancierten Petition aufgenommen worden, heisst es in einer Mitteilung.

 

Der Ortsverwaltungsrat und der Stadtrat werden das im Jahr 2010 initiierte Nutzungs- und Betriebskonzept für das Schloss Rapperswil Anfang 2013 der Öffentlichkeit vorstellen. Im Anschluss an die Präsentation führen die beiden Räte ein Vernehmlassungsverfahren durch, zu dem alle interessierten Kreise eingeladen werden. Bis dahin werde die Unterzeichnung der Verlängerung des Mietvertrages mit dem Polenmuseum ausgesetzt.

Das Nutzungs- und Betriebskonzept für das Schloss Rapperswil wird im Februar 2013 vorliegen. Das Projektteam habe den Auftrag, das Schloss einladender zu gestalten, damit es zu einem noch stärkeren Anziehungs- und Treffpunkt wird: Das Schloss soll gleichzeitig Denkmal, Kulturort sowie Begegnungsort und damit als Marke erkennbar sein. Zu diesem Zweck ist unter anderem vorgesehen, den Turm, den Wehrgang und den Kräutergarten zu öffnen. Die Überlegungen zur Neukonzeption erstrecken sich auch auf das Polenmuseum und die Gastronomie. Der Ortsverwaltungsrat und der Stadtrat verstehen das Polenmuseum und die Gastronomie als Teile eines harmonischen Gesamtkonzepts, in dem die verschiedenen Teilnutzungen aufeinander abzustimmen und die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen sind.

An der gemeinsamen Sitzung vom 29. Oktober 2012 haben der Stadt- und der Ortsverwaltungsrat den Abschluss des Nutzungs- und Betriebskonzepts koordiniert und entschieden, das Ergebnis an einer öffentlichen Informationsveranstaltung zu präsentieren. Ebenfalls an dieser Veranstaltung wird das Teilkonzept für das Polenmuseum vorgestellt. Das anschliessende Vernehmlassungsverfahren dient den beiden Räten als Entscheidungsgrundlage für die Festlegung des weiteren Vorgehens. Bis zur Auswertung der Vernehmlassung wird auf eine Unterzeichnung der Verlängerung des Mietvertrags mit dem Polenmuseum sowie auf den Abschluss aller das Schloss betreffenden Verträge verzichtet.

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