Bezirksbehörden müssen 2013 erneuert werden

Im Frühling 2013 werden die Bezirksbehörden für die Amtsdauer 2013 bis 2017 erneuert. Wie der Wahlanordnung des Bezirksrats zu entnehmen ist, können bis zum 31. Oktober Wahlvorschläge für das Statthalteramt, für zwei ordentliche Mitglieder des Bezirksrats, für zwei Ersatzmitglieder des Bezirksrats sowie für zwei ordentliche Mitglieder der Staatsanwaltschaft eingereicht werden. Wahlvorschläge für Staatsanwälte oder Staatsanwältinnen sind nur gültig, wenn die Kandidierenden ein Wahlfähigkeitszeugnis besitzen.

Für die Wahlen sind stille Wahlen möglich. Über Rücktritte von Bisherigen ist bisher nichts bekannt. Falls Urnenwahlen erforderlich sind, finden diese am 3. März 2013 statt.

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