Keine Nachzählung

ki. Das Ergebnis der Abstimmung über die Änderung des Steuergesetzes ist knapp ausgefallen: mit 154‘075 Ja zu 154‘982 Nein ist die Änderung abgelehnt worden. Der Regierungsrat hat jedoch keinen Anlass an der Richtigkeit der Auszählung zu zweifeln und verzichtet auf eine Nachzählung.


Gemäss Gesetz über die politischen Rechte kann der Regierungsrat als wahlleitende Behörde bei einem knappen Ausgang eine Nachzählung des Abstimmungsergebnisses anordnen. Ein knapper Ausgang, so die Verordnung über die politischen Rechte, liegt dann vor, wenn der Anteil der Ja-Stimmen zwischen 49,8 und 50,2 Prozent der Summe der Ja-Stimmen und der Nein-Stimmen liegt. Dies trifft auf die aktuelle Abstimmung über die Änderung des Steuergesetzes zu, die einen Ja-Stimmen–Anteil von 49,85 Prozent aufweist.


Der Regierungsrat hat sich mit dieser Ausgangslage befasst und festgestellt, dass bei den Gemeinderesultaten keine Unregelmässigkeiten festzustellen sind, er hat keine Hinweise auf auffällige Abweichungen. Für den Regierungsrat besteht keine Veranlassung an der Richtigkeit der Auszählung zu zweifeln. Eine Nachzählung erübrigt sich. Die Ergebnisse der Abstimmung werden am 29. Juni 2012 im Amtsblatt veröffentlicht.

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