Der Gemeinderat Bubikon hat am Freitag (24. Juli 2026) einen privaten Gestaltungsplan «Haberrain Süd» öffentlich aufgelegt. Der Plan tangiert das so genannte Stammgleis der ehemaligen Uerikon Bauma Bahn (UeBB), was den Gemeinderat zu einer Stellungnahme veranlasst. Er fordert die Sicherstellung der Erhaltung des Stammgleises und die Sicherstellung dessen zukünftigen Anschlusses an das SBB-Bahnnetz.
Für das Grundstück Kat.-Nr. 4661 in der Gewerbezone G3 (siehe Abbildung nachstehend) besteht gemäss geltender Bau- und Zonenordnung (BZO) eine
Gestaltungsplanpflicht. Aus diesem Grund wurde durch die private Eigentümerschaft der private Gestaltungsplan "Haberrain Süd" erarbeitet, schreibt der Gemeinderat. Das Grundstück befindet sich
beim Rössli-Kreisel Eingangs Wolfhausen. Mit dem privaten Gestaltungsplan werde von der BZO abgewichen, weshalb abschliessend die Gemeindeversammlung darüber zu befinden
habe.
Inhalt der Vorlage sind gemäss der amtlichen Publikation und den in den Akten befindlichen Beilagen folgende Themen:
- Richtprojekt Schleppkurvennachweis
- Lärmgutachten Wolfhausen
- Höhenkurvenplan massgebendes Terrain Rütistrasse
- Sicherstellung Aufrechterhaltung Stammgleis
- Sicherstellung zukünftiger Anschluss an Bahnnetz SBB
- Mailverkehr SBB Bauen in Gleisnähe
- Wirtschaftlicher Mehrwert Grundeigentümer versus Öffentlichkeit
Zum Thema Stammgleis schreibt der Gemeinderat im entsprechenden Gemeinderatsbeschluss (siehe Download unten): «Negative Auswirkungen auf das
Stammgleis müssen nachweislich ausgeschlossen werden und die Aufrechterhaltung von Nostalgiefahrten, Betrieb und Unterhalt muss sichergestellt bleiben. Zudem ist bei einem
Wiederanschluss des Stammgleises sicherzustellen, dass durch die Bebauung des Grundstücks Kat.-Nr. 466L keine negativen Auswirkungen auf ein künftiges Bahntrassee zu erwarten
sind.»
Die Gestaltungsplanunterlagen liegen in der Gemeindeverwaltung Bubikon, Hochbau und Planung, Rutschbergstrasse 18, 8606 Bubikon während den ordentlichen
Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Die Unterlagen des privaten Gestaltungsplans "Haberrain Süd" werden gemäss § 7 Planungs- und Baugesetz (PBG) während 60 Tagen vom 24. Juli bis 22. September 2026
öffentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist kann sich jede Person zu den Inhalten des privaten Gestaltungsplans äussern. Einwendungen sind bis am 22. September 2026 schriftlich an den
Gemeinderat Bubikon zu richten. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. lm selben Zeitraum wird der private Gestaltungsplan den nach- und nebengeordneten
Planungsträger zur Anhörung unterbreitet und dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht.
(bn)


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