Das generelle Feuerverbot gilt jetzt im ganzen Bezirk Hinwil. Die Gemeindepräsidien des Bezirks haben
sich aufgrund der anhaltenden Trockenheit
und hohen Temperaturen für ein generelles Verbot von Feuern sowie Feuerwerk auf den jeweiligen Gemeindegebiet
ausgesprochen.
Bedingt durch die Trockenheit der letzten Wochen sprach der Kanton Zürich bereits Ende Juni ein Feuerverbot in Wäldern und Waldesnähe aus (Stufe 4). Das jetzt beschlossene generelle Feuerverbot und Feuerwerksverbot beinhaltet folgende Punkte:
• Entfachen von offenen Feuern im Freien
• Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz betrieben sind (erlaubt ist das Grillieren mit Gasgrillgeräten)
• Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern
• Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und
Wunschlaternen, Kong-Ming-Laternen oder dergleichen
• Abbrennen von Feuerwerkskörpern
• Entfachen von Höhenfeuern
«Die Bevölkerung im Bezirk Hinwil ist angehalten, sich konsequent an diese Vorgaben zu halten. Das Verbot gilt bis auf Weiteres und bleibt gültig, bis es aufgehoben wird», schreibt der Gemeindepräsidentenverband des Bezirks Hinwil am Dienstag (14. Juli 2026) in einer Mitteilung. Die Wetteraussichten würden laufend beobachtet, und gegebenenfalls werde eine neue Lagebeurteilung vorgenommen.
Ausserhalb des Bezirks Hinwil gilt ein gleichlautendes Verbot auch in den Bubiker Nachbargemenden Rapperswil-Jona (SG) und Hombrechtikon (Bezirk Meilen).
(bn)


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