Bezirksgericht verlängert Nachlassstundung für GZO

(Bild: buebikernews)
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Das Bezirksgericht Hinwil gewährt der GZO AG Spital Wetzikon eine weitere, letztmalige Verlängerung der definitiven Nachlassstundung bis zum 19. Dezember 2026. Die Sachwalter hatten aufgrund eines kurzfristig eingegangenen Kaufangebots, das derzeit intensiv geprüft
wird, eine Verlängerung beantragt.


Das Bezirksgericht Hinwil hat am 9. Juni 2026 entschieden, die definitive Nachlassstundung der GZO AG Spital Wetzikon um weitere 6 Monate bis zum 19. Dezember 2026 zu verlängern. Dies schreibt das GZO in einer Mitteilung vom Montag (15. Juni 2026) Damit sei das Nachlassgericht vollumfänglich dem Antrag der Sachwalter gefolgt.


In seiner Prüfung des Gesuchs der Sachwalter kam das Gericht laut Mitteilung zum Schluss, dass in den kommenden 6 Monaten die Aussicht auf den Abschluss eines Nachlassvertrages glaubhaft ist und dieser für die Gläubiger zu einem mutmasslich besseren Ergebnis führen wird als die Durchführung eines Konkurses. Weitere Voraussetzung für den positiven Gerichtsentscheid sei gewesen, dass der Betrieb der GZO AG Spital Wetzikon nach wie vor stabil läuft.


Verschiebung der Gläubigerversammlung


Anfang April 2026 hatten die Sachwalter gemeinsam mit der GZO AG Spital Wetzikon entschieden, die ursprünglich für Mitte Mai 2026 geplante Gläubigerversammlung zu verschieben und eine Verlängerung der Nachlassstundung zu beantragen. Anlass dafür war ein kurzfristig
eingegangenes Angebot, das potenziell eine höhere Nachlassdividende für die Gläubiger verspreche. «Die Prüfung dieses Angebots dauert an und wird weiterhin mit hoher Intensität vorangetrieben», schreibt das GZO.

Sollte sich das eingegangene Angebot nicht realisieren lassen, liegt ein ausformulierter ordentlicher Nachlassvertrag als Vorschlag bereit. Über den definitiven Nachlassvertrag werden die Gläubiger mit der Einladung zur Gläubigerversammlung informiert. Aktuell finden in den Gemeinden Abstimmungen über Zusatzkredite für die GZO AG Spital
Wetzikon statt. Dies ist erforderlich, nachdem die Gemeinde Bubikon ihre Beteiligung an der Kapitalerhöhung im November 2025 ablehnte. Die Kapitalerhöhung von 50 Millionen Franken sei zentraler Bestandteil des Sanierungskonzepts der GZO AG Spital Wetzikon. Sie stelle sicher, dass die GZO AG Spital Wetzikon finanziell robust in die Zukunft starten kann, unabhängig vom Ausgang der Prüfung des Angebots.
(pd/bn)

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Kommentare: 2
  • #1

    Was heisst das? (Montag, 15 Juni 2026)

    Kommen die 50 Mio zu den Gemeinden zurück, falls ein anderer Investor das GZO übernimmt?

  • #2

    Investor (Dienstag, 16 Juni 2026 08:43)

    Ich denke der mögliche Investor niemmt die 50 Mio dankend als gratis investition!