GZO-Zusatzkredit: Auch Grüningen sagt Ja

(Bild: buebikernews)
(Bild: buebikernews)

 

Als zweite Aktionärsgemeinde hat am Dienstagabend auch Grüningen Ja gesagt zum beantragten Zusatzkredit für die Rekapitalisierung der GZO Spital AG. Wie Monika Bosshard, die stellvertretende Gemeineschreiberin, gegenüber buebikernews bestätigte, stimmte die Gemeindeversammlung mit grossen Mehr dem Grüninger Anteil zur Deckung des Bubiker Finanzierungslochs zu. Dieser Anteil beträgt 109'000 Franken zusätzlich einer Reserve von 41'000 Franken. Diese Reserve würde dazu dienen, den Ausfall einer weiteren Gemeinde zu decken. Ebenfalls zugestimmt haben die Grüninger einem Verbot von lautem Feuerwerk nach Bubiker Vorbild. (bn)

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Kommentare: 2
  • #1

    Schäm dich, Bubikon! (Mittwoch, 10 Juni 2026 10:28)


    Mit jedem Ja aus Nachbargemeinden wird das Bubiker Nein noch peinlicher. Vor allem, weil die Nachbargemeinden mit ihren Beiträgen indirekt das ehrgeizige Bubiker Schulraumrojekt, mit dem sich gewisse Herren ein Denkmal setzen wolle, mitfinanzieren. Es ist wirklich eine Schande für eine so reiche Gemeinde wie Bubikon!

  • #2

    Kurz- und Weitsicht (Mittwoch, 10 Juni 2026 11:01)

    Ein starkes Zürcher Oberland braucht ein starkes GZO.
    Alles andere wäre kurzsichtig.
    GZO: Planung beim Kanton – Finanzierung bei den Gemeinden? So einfach ist es nicht.
    In der aktuellen Diskussion rund um das GZO wird häufig ein falsches Bild vermittelt. Richtig ist: Der Kanton Zürich ist für die Spitalplanung zuständig, legt die Spitalliste fest und entscheidet, welche Häuser für die regionale Grundversorgung notwendig sind. Das GZO ist dort klar als solches Grundversorger-Spital vorgesehen.
    Falsch ist jedoch die oft wiederholte Behauptung, die Gemeinden seien „verpflichtet“, das GZO zu finanzieren.
    Denn, das GZO ist keine Zweckverbandslösung, sondern eine Aktiengesellschaft (AG).
    Die Gemeinden sind Aktionäre – nicht Träger eines Zweckverbands. Das bedeutet: Sie haben Mitspracherechte, aber keine gesetzliche Pflicht, Defizite automatisch auszugleichen. Ein Defizitbeitrag ist politisch möglich, aber nicht rechtlich vorgeschrieben.
    Was hingegen unbestritten bleibt:
    Ein Wegfall des GZO hätte gravierende Folgen: längere Notfallwege, überlastete Spitäler in Uster und Winterthur, Verlust von Arbeitsplätzen und eine deutliche Verschlechterung der Versorgung im Zürcher Oberland. Genau deshalb setzt der Kanton auf starke regionale Grundversorger.
    Doch Verantwortung entsteht nicht durch rechtliche Konstrukte, sondern durch politische Entscheidungen. Bubikon steht heute als einzige Gemeinde ausserhalb dieser Verantwortung – nicht, weil es müsste, sondern weil es sich so entschieden hat.
    Wollen wir dort stehen? Oder stehen bleiben?
    Wollen oder können wir das ändern?