Der Gemeinderat hat das Nutzungsrelement für gemeindeeigene Räumlichkeiten aufgrund der Vernehmlassungsantworten überarbeitet und einige Änderungen vorgenommen. Aber: Der beliebte Mehrzweckraum im Feuerwehrgebäude soll defintiv nicht mehr gemietet weden können.
Der entsprechnde Gemeinderatsbeschluss wurde am Freitag (29. Mai 2026) amtlich publizierrt und untrlöiegt einer 30-tägigen Rekursfrist.
lm Rahmen der Totalrevision führte der Gemeinderat vom 9. April bis 8. Mai 2026 eine öffentliche
Vernehmlassung durch. Persönlich eingeladen zur Stellungnahme waren die Schulpflege Bubikon, politische Parteien sowie die nutzenden Vereine
und Organisationen. Aber auch die gesamte Bevölkerung hatte die Möglichkeit, sich zum Entwurf zu äussern. lnsgesamt gingen innerhalb der gesetzten Frist 14 Stellungnahmen ein.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden durch den Gemeinderat geprüft und ausgewertet.
Die Vernehmlassung zeigt laut dem Gemeinderat zusammenfassend:
Grundsätzlich wurde die Überarbeitung des Reglements mehrheitlich begrüsst. lnsbesondere wurde hervorgehoben, dass die
Vorlage übersichtlich aufgebaut sei und klare Rahmenbedingungen für die Nutzung der gemeindeeigenen lnfrastruktur schaffe.
lm Zentrum der Rückmeldungen standen insbesondere die Bestimmungen gemäss Art. 3 betreffend Nutzungsanspruch,
Ablehnung von Gesuchen ohne Begründung sowie der Ausschluss bestimmter Veranstaltungen. Mehrere
Stellungnahmen kritisierten die Formulierung zur möglichen Verweigerung einer Nutzung ohne Angabe von Gründen sowie die Verwendung unbestimmter Begriffe wie "politisch radikal", "ethisch" oder "moralisch". Dabei wurde insbesonder auf rechtsstaatliche Grundsätze und
Transparenz hingewiesen.
Feuerwehrgebäude: Behindertengerechtigkeit und Brandschutz ungenügend
Weiter wurde mehrfach beantragt, den Mehrzweckraum im Feuerwehrgebäude weiterhin im Nutzungsreglement
aufzuführen. Ebenfalls wurde angeregt, die Aula der Sekundarschule Bergli sowie die Schulküchen in das Reglement aufzunehmen. Der Gemeinderat hielt an
der Sitzung vom 25. März 2026 fest, den Mehrzweckraum im Feuerwehrgebäude nicht mehr für die öffentliche Vermietung zur Verfügung zu stellen. Grund dafür sind die Nichterfüllung der gesetzlichen Ansprüche an die
Behindertengerechtigkeit sowie gewisse Brandschutzvorschriften.
Gemäss Informationen von buebikernews betrifft die ungenügende Behindertengerechtigkeit der Umstand, dass die WCs und der Chemineeraum im Obergeschoss nicht mit dem Treppenlift erreicht werden können. Betreffend ungenügendem Brandschutz hat buebikernews der Gemeindeverwaltung Fragen gestellt, die allerdings nicht beantwortet wurden.
Die Aula Bergli sowie die Schulküchen dienten laut dem Gemeinderat
primär dem Schulbetrieb. Eine öffentliche Nutzung ist laut dem Gemeinderat aus schulorganisatorischen Gründen nicht möglich.
Zudem gingen Hinweise und Anträge zu einzelnen Nutzungsfragen ein, insbesondere
- Regelung der Nutzung während der Schulferien,
- Definition der "Vereine von Bubikon und Wolfhausen",
- Zulassung von Assistenzhunden,
- Hinweise zur digitalen Reservation,
- sowie Fragen zur Auslastung einzelner Anlagen.
Wesentliche Zustimmungen:
- Die Ergänzung betreffend Assistenzhunde (Blindenhunde) wird unterstützt.
- Die neue Regelung zur Nutzung während der Schulferien wird begrüsst. Der Absatz wird ergänzt, dass für Sonderanlässe während den Weihnachtsferien, welche für die Öffentlichkeit organisiert werden, bei der Abteilung Liegenschaften ein Antrag gestellt werden kann.
- Die Definition "Vereine von Bubikon und Wolfhausen" wird konkretisiert.
Nicht berücksichtigte Anträge:
- Aufnahme des Mehrzweckraums im Feuerwehrgebäude in das Reglement.
- Aufnahme der Aula der Sekundarschule Bergli in das Reglement.
- Genereller Anspruch auf Begründung sämtlicher Ablehnungen.
- Öffnung der Schulküchen für allgemeine Vermietungen.
- Wesentliche Kritikpunkte:
- Kritik an der Formulierung, wonach Nutzungen ohne Angabe von Gründen verweigert werden können.
- Kritik an unbestimmten Begriffen wie "politisch radikal", "ethisch" oder "moralisch".
- Forderung nach stärkerer Transparenz und nachvollziehbarer Begründung bei Ablehnungen.
- Kritik an der Nichtaufnahme des Mehrzweckraums im Feuerwehrgebäude in das Reglement.
- oKritik an der zukünftigen Nichtvermietung der Schulküchen.
- Hinweise auf mögliche Schwierigkeiten bei ausschliesslich digitalen Reservationsprozessen.
Das neue Nutzungsreglement soll per 1. August 2026 in Kraft treten. (bn)
Die Änderungen nach ausgewerteter Vernehmlassung:


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Witz? (Freitag, 29 Mai 2026 11:50)
Soll das ein Witz sein? Das Bubiker Feuerwehrgebäude entspricht nicht den geltenden Brandschutzvorschriften?
A.H. (Freitag, 29 Mai 2026 15:16)
"Gemäss Informationen von buebikernews betrifft die ungenügende Behindertengerechtigkeit der Umstand, dass die WCs und der Chemineeraum im Obergeschoss nicht mit dem Treppenlift erreicht werden können. "
Der Treppenlift ist schon seit einiger Zeit ausser Betrieb. Man erreicht also auch den Saal nur als Fussgänger.
Stimmt das überhaupt? (Freitag, 29 Mai 2026 16:16)
Alles was beim Feuerwehrgebäude nicht gehen soll funktioniert im Ritterhaus problemlos.
Wer einen Raum mietet kann sich über die Örtlichkeiten erkundigen und sich danach richten. Baujahr ist 90er Jahre, wir waren dannzumal die Vorschriften? Heute ist noch viel anders oder wird das Gemeindehaus auch geschlossen?