Der Gemeinderat Bubikon zieht den Rekurs gegen die Nichtgenehmigung der Windrad-Abstandsregelung durch den Kanton zurück.
Das Baurekursgericht Kanton Zürich habe die Rekurse der Gemeinden Hittnau und Hinwil gegen die Nichtgenehmigung von Abstandsregelungen zwischen Windenergieanlagen und Wohnbauten vollumfänglich
abgelehnt, schreibt der Gemeinderat in einer Medienmitteilung vom Mittwoch (20. Mai 2026). «Aufgrund der mit Hinwil und Hittnau vergleichbaren
Ausgangslage und zur Vermeidung unnötiger Kostenfolgen» habe der Gemeinderat Bubikon beschlossen, den eigenen Rekurs gegen die
Nichtgenehmigung nicht weiter fortzusetzen.
Die Baudirektion des Kantons Zürich wollte am Hombergchropf in Bubikon ein Eignungsgebiet für eine Windenergieanlage in den kantonalen Teilrichtplan Energie aufnehmen. Um dies zu verhindern, setzte die Gemeindeversammlung von Bubikon am 11. Juni 2025 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) mit einer Mindestabstandsbestimmung von 1'000 Metern zwischen industriell betriebenen Windkraftanlagen zu Wohnbauten fest.
Das kantonale Amt für Raumentwicklung verweigerte die Genehmigung dieser Anpassung der BZO mit Verfügung vom 27. Januar 2026.
Am 24. Februar 2026 erhob der Gemeinderat Bubikon beim Baurekursgericht des Kantons Zürich schriftlich Rekurs gegen diese Verfügung.
(bn)


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Aussichtslos (Freitag, 22 Mai 2026 12:11)
Der Präsident hatte versprochen keinen Rekurs zu mchen. Er hat es trotzdem getan und damit Geld verpulvert....................