Der Gemeinderat Bubikon hat für das Schulraumprojekt in Bubikon eine Umzonung des so genannten «Egli-Hauses» öffentlich aufgelegt. Dies geht aus einer amtlichen Mitteilung vom Freitag (8. Mai 2026) hervor.
Auf dem Schulareal Bubikon sind einzelne Schulgebäude, Turnhallen und insbesondere das Schulschwimmbad sanierungsbedürftig. Zudem besteht ein erheblicher
Ausbaubedarf. Für die anstehenden Sanierungs- und Ausbauschritte wurde ein Studienauftrag durchgeführt, welcher im Sommer 2025 abgeschlossen werden konnte. Das daraus hervorgegangene
Siegerprojekt wird derzeit überarbeitet und zu einem Vorprojekt weiterentwickelt. Die Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2025 hat hierfür den entsprechenden Projektierungskredit
gesprochen.
Das Siegerprojekt sieht unter anderem einen Neubau auf dem direkt an das Schulareal angrenzenden Grundstück Kat.-Nr. 1042 («Egli-Haus») vor,
welches heute noch der zweigeschossigen Wohnzone W2 zugewiesen ist. Die darin geltenden Grundmasse werden vom geplanten Neubau überschritten. Vor diesem Hintergrund soll das
Grundstück in die Zone für öffentliche Bauten umgezont werden.
«Erhebliche strategische Bedeutung»
«Das vorgenannte Grundstück ist daher für die Gemeinde Bubikon von grosser strategischer Bedeutung», schreibt der Gemeinderat. Der Gemeinde wurde
durch die Eigentümerschaft der Landerwerb angeboten. Durch diesen lasse sich eine zusammenhängende Zone für öffentliche Bauten in Bubikon
mit einer Gesamtfläche von 30'734 m2 arrondieren: «Der Gemeinde bot sich damit die einmalige Chance einen wesentlich grösseren Spielraum für die Entwicklung des Schulareals zu haben.» Der
Landerwerb wurde mit Beschluss der Gemeindeversammlung vom 20. März 2024 genehmigt.
Im Rahmen der im Jahr 2025 festgesetzten Teilrevision der Nutzungsplanung (Genehmigung und Inkraftsetzung noch pendent) wurde bereits eine Umzonung des
Grundstücks diskutiert. Der Gemeinderat hat damals aber entschieden, die entsprechende Umzonung nicht im Rahmen der damaligen Teilrevision vorzunehmen, weil die Umzonung erst nach
Bewilligung des erforderlichen Projektierungskredits erfolgen sollte. Der Projektierungskredit wurde inzwischen gesprochen, so dass die Umzonung nun vorgenommen werden könne, schreibt der
Gemeinderat..
Die relevanten Unterlagen für die Umzonung sind während 60 Tagen vom 8. Mai bis 7. Juli 2026 bei der Abteilung Hochbau und Planung öffentlich
aufgelegt.
(bn)


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Kurzsichtig? (Samstag, 09 Mai 2026 11:09)
Vor ein Paar Jahren hat das Haus 1 Mio. gekostet. Jetzt wurde 1,5 Mio bezahlt.
im 2025 wurde die Ortsplanung neu gemacht. Die umzonung kommt kurzsichtig erst jetzt und kostet wieder extra viel Geld.
Nachbar (Montag, 11 Mai 2026 07:52)
Und wehe ich möchte als Privater eine Umzonung vornehmen, unmöglich!!