Die GZO AG Spital Wetzikon hat ihr Sanierungskonzept finalisiert. Parallel dazu ist jüngst ein schriftliches
Angebot für eine mögliche Übernahme des Spitalbetriebs eingegangen. Um diese Offerte sorgfältig prüfen zu können, wird laut einer Mitteilung vom Mittwoch
(15. April 2026) die auf Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung verschoben.
Die GZO AG Spital Wetzikon seicseit längerem im Austausch mit Gläubigern und potenziellen Investoren, schreibt das GZO.
Alle eingegangenen Angebote würden sorgfältig geprüft. Aktuell lieg ein konkretes, schriftliches Angebot vor, das «im Vergleich zum vorliegenden
Sanierungsplan eine potenziell höhere Nachlassdividende für die Gläubiger versprechen könnte«.
Das Angebot sieht laut Mitteilung vor, dass sämtliche betriebsnotwendigen Vermögenswerte an einen Investor
verkauft werden und der Betrieb des Spitals durch einen externen Spitalbetreiber fortgeführt wird. Es
sei allerdings an wesentliche Vollzugsbedingungen geknüpft, wie etwa die Übertragung aller Leistungsaufträge auf die neue Spitalbetreibergesellschaft.
«Um die Umsetzbarkeit dieses Angebot fundiert abklären zu können, hat die GZO AG zusammen mit den Sachwaltern eine eingehendere Prüfung
eingeleitet.
Leistungauftrag übertragbar?
Kantonale Leistungsaufträge sind laut Mittilung eine zentrale Voraussetzung dafür, dass ein Spital Leistungen
zulasten der obligatorischen Krankenversicherung erbringen und abrechnen kann. Im Kanton Zürich werden die
Leistungsaufträge auf Antrag der Gesundheitsdirektion durch den Regierungsrat vergeben. «Die Zürcher Gesundheitsdirektion hat auf frühere Anfragen der
GZO AG wiederholt festgehalten, dass Leistungsaufträge sowohl an den Standort wie auch an den jeweiligen
Rechtsträger, in diesem Fall die GZO AG, gebunden seien», schreibt das GZO.
Um in dieser zentralen Frage erneut Klarheit zu schaffen, räume die GZO AG dem Anbieter zusätzliche Zeit ein, um zu
klären, ob für ihn eine Möglichkeit zur unmittelbaren Übertragung aller Leistungsaufträge auf eine neue Gesellschaft
gefunden werden kann. Es sei daher unumgänglich, die geplante Gläubigerversammlung von Mitte Mai zu verschieben.
Arbeiten am bisherigen Sanierungskonzept, Nachlassvertrag fertig ausgearbeitet
Die Arbeiten am bisherigen Sanierungskonzept konnten laut Mitteilung zwischenzeitlich abgeschlossen werden, und ein
ausformulierter ordentlicher Nachlassvertrag liege als Vorschlag bereit. Damit ist sichergestellt, dass «den Gläubigern zeitnah ein nachhaltiger
Nachlassvertrag zur Abstimmung vorgelegt werden kann, auch wenn sich das nun in Prüfung befindliche Angebot letztlich nicht
umsetzen lassen sollte.»
(bn)


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