Wer in Bubikon eine kommunale Räumlichkeit – etwa den Geissbergsaal oder den Mehrzwecksaal Spycherwise – unter welchen Bedingungen mieten und benützen darf, ist in einem Nutzungsreglement festgehalten. Dieses Reglement wird nun einer Totalrevision unterzogen. Den Entwurf dazu hat der Gemeinderat am Donnerstag (9. April 2026) in eine Vernehmlassung geschickt, die bis zum 8. Mai 2026 dauert.
Ziel der Revision sei es, die Nutzung einheitlich, transparent und zeitgemäss zu regeln, schreibt die Abteilung Liegenschaften. Insbesondere würden
«Benützungsbedingungen harmonisiert, Gebühren vereinfacht sowie Zuständigkeiten und Abläufe klar definiert.»
Stellungnahmen können an folgende Adresse eingereicht werden: Gemeindeverwaltung Bubikon, Abteilung Liegenschaften, Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon oder per E-Mail an
[email protected].
(bn)


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