In Bubikon entsteht eine neue Möglichkeit für klimafreundliches Heizen: Ab 2027 soll laut dem Newsletter der Gemeinde im Engelhölzli – unmittelbar an der Grenze zu Bubikon – eine der grössten Biogasanlagen der Schweiz in Betrieb gehen. Sie ermögliche Hausbesitzern am Gasnetz den Umstieg auf lokal produziertes, erneuerbares Biogas.
An der Gewerbeschau vom 6. Juni wird das Projekt vorgestellt werden. Am 18. Juni wird eine Informationsveranstaltung zum Thema
Energie stattfinden, wobei diese neue Möglichkeit ebenfalls präsentiert werden wird, heisst es im Newsletter.
Mit der neuen Biogasanlage im Engelhölzli entstehe ein «modernes und zukunftsgerichtetes Kompetenzzentrum, das über die Region hinaus von Bedeutung sein wird und neue Massstäbe setzt», heisst es auf der Website green2energy.ch. Jährlich könnten bis zu 30’000 Tonnen biogene Abfälle aus der ganzen Region verarbeitet werden. Daraus entstehen laut der Website 15 GWh/Jahr Biogas, welches in das Netz der Energie Zürichsee Linth AG gespiesen wird. Dies entspreche Wärme für 3000 Wohnungen CO₂-neutralem Treibstoff für 2’000 Personenwagen.
(bn)


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kritische Stimme (Freitag, 27 März 2026 19:37)
Ist schon der erste April? Wie CO2 neutral werden die 30’000 Tonnen biogene Abfälle angeliefert? Sicher nicht alles aus der Region. Für die vielen Biogasanlagen in der Schweiz haben wir zuwenig Abfälle. Darum werden x LKW Ladungen Schlachtabfälle von ganz Eiropa in die Schweiz gekarrt um Biogas zu produzieren. Ist ja alles Klimaneutral.
Furz (Samstag, 28 März 2026 10:21)
Der nächste Furz von Energie Zürisee Linth nachdem die Fernwärme nach dem Millionen Planungsaufwand fallen gelassen wurde. Hauptsache die Planer und Berater können kassieren.
@kritische Stimme (Dienstag, 31 März 2026 06:51)
Aber das passt doch zu Bubikon.
Ein bisschen Sträuchlein da und ein wenig Bäumlein dort. Dann wieder Bienenhäuslein und ein wenig Vorgarten Info mit Apero. Da spielt es keine Rolle ob Schlachtabfälle durch ganz Europa gekarrt werden. Hauptsache man das Gewissen ist beruhigt.
Nachbar (Dienstag, 31 März 2026 08:56)
Die Abfälle werden mit Elektro LKW's angeliefert, also alles kein Problem :-))
Übrigens hätten diese mit Windradstrom vom Hombergchropf geladen werden können ;-)
Torro (Donnerstag, 02 April 2026 08:35)
EIne solche Anlage erzeugt einen schier unerträglichen Gestank nach Verfaultem in der ganzen Umgebung! Alle Anwohner dort können sich schon mal "freuen" und mit einem starken Wertverlust ihrer Immobilie rechnen. Je nach Windrichtung und -Stärke werden alle umliegenden Ortschaften - Rüti, Bubikon, Wolfhausen und auch Rapperswil ganz oder teilweise betroffen sein!
Axpo-Kritiker (Donnerstag, 02 April 2026 09:52)
Inwiefern profitiert Bubikon? Anlage steht ja in der Gemeinde Rapperswil-Jona ...
Aber natürlich ... die lokalen Belastungen erhalten wir umsonst.
Lastverkehr. Je nach Substraten und Betriebsmodell gibt es mehr LKW- und Traktorfahrten.
Geruch. Gerade bei Anlieferung, Lagerung und Gärgut werden unangenehme Gerüche auftreten.
Lärm. Pumpen, Rührwerke, Lüftung und BHKW werden hörbar sein, besonders nachts oder bei ungünstiger Lage.
Betriebsstörungen. Wenn Prozesse nicht optimal laufen oder Biogas austritt, kann die Geruchsbelastung deutlich steigen.
Hinterfrager (Donnerstag, 02 April 2026 10:00)
Inwiefern ist die Sache schon gelaufen? Rechtsmittel?
Warum Einsprachen häufig scheitern:
Bürgermitwirkung ist nicht bindend. Mitwirkungsverfahren bei Richt- und Nutzungsplanung (z.B. BZO-Revision in Bubikon) dienen der Meinungsaufnahme, die Behörden sind rechtlich aber nicht daran gebunden, solange sie den Entscheid begründen.
Hohe rechtliche Hürde für Einsprachen. Eine Baueinsprache hat nur Erfolg, wenn eine konkrete öffentlich‑rechtliche Vorschrift (Abstände, Zonenkonformität, Immissionsgrenzwerte, Erschliessung usw.) verletzt ist – «es gefällt uns nicht» oder «wir fürchten Wertverlust» reicht nicht.
Beschränkte Einspracheberechtigung. Einsprechen können nur Personen, die genügend nahe und konkret betroffen sind; bei grösserer Distanz muss eine Beeinträchtigung (z.B. Lärm, Geruch) glaubhaft gemacht werden.
Fachgutachten haben grosses Gewicht. Wenn behördlich bestellte Gutachten prognostizieren, dass Lärm- und Geruchswerte eingehalten werden, folgen Gerichte in der Regel diesen Einschätzungen – selbst wenn es später Beschwerden gibt, wie das Beispiel der Biogasanlage im Aarauer Telli zeigt.
Formelle Fehler und Fristen. In einem Fall zu einer Biogasanlage in Interlaken trat das Gericht z.B. auf Teile der Beschwerde nicht ein, weil Rügen verspätet vorgebracht wurden oder sich gegen eine falsche Instanz richteten.