Der Regierungsrat hat den Antrag für eine grundpfandgesicherte Kantonsgarantie zugunsten der GZO AG Spital Wetzikon zur Fertigstellung des Spitalneubaus abgelehnt, wie er am Dienstag {24. März 2026), mitteilte. Die GZO AG bedauert in einer Stellungnahme den Entscheid. Es handle sich um einen Grundsatzentscheid mit Signalwirkung für die zukünftige Finanzierung der Gesundheitsinfrastruktur im Kanton Zürich. Weder die Fortführung des Spitalbetriebs noch der Sanierungsplan seien jedoch durch den Entscheid des Regierungsrats gefährdet, schreibt das GZO.
Am 2. Februar 2026 hatten elf Aktionärsgemeinden gemeinsam mit der GZO AG Spital Wetzikon beim Regierungsrat des Kantons
Zürich ein Gesuch eingereicht: Eine grundpfandgesicherte Garantie über 50 Millionen Franken sollte der GZO AG Spital Wetzikon verhelfen, Gelder
für die Fertigstellung des Spitalneubaus zu marktüblichen Konditionen am Kapitalmarkt aufzunehmen.
(pd/bn)


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