In Bubikon – einer Gemeinde mit nur sehr geringem Waldanteil – wird an manchen Orten Holz geschlagen, was offenbar Fragen aufwirft. Insbesondere eine grössere Rodung im Geissbergwald (Bild) hat eine Bubikerin veranlasst, der Gemeinde auf den Zahn zu fühlen.
«Obwohl die Gemeinde Bubikon die kleinste Waldfläche hat im Kanton Zürich, wird abgeholzt», schrieb sie in einer besorgten Mail an Gemeindepräsident Hans-Christian Angele und weitere Personen in der Gemeindeverwaltung: «So auch wieder in den letzten Wochen und dies nicht nur auf dem Geissbergareal, sondern auch in den übrigen verbliebenen Waldstücken auf dem Gemeindegebiet, so etwa nördlich von Wolfhausen. Nun habe ich mich gefragt: Wie wird grundsätzlich die Waldfläche eruiert und errechnet? Zählt da nur die Quadratmeter-Fläche oder werden auch die Bäume gezählt?»
«Kreisrunde Abholzflächen»
Während früher an kommende Generationen gedacht worden sei, kämen heute «riesige Maschinen, die extrem effizient und schnell fällen, entasten, stapeln und dann mit grossen Lastwagen die
gesunden/schönen Stämme wegführen, so dass Tage später kaum mehr etwas zu sehen ist, ausser tiefe Pneuspuren und die vielen Lücken im Wald», heisst es weiter in dem Schreiben: So gebe es
auf dem Geissberg kreisrunde Abholzflächen: «Schneisen, wo man direkt auf den Bachtel hochsehen kann – teils stehen nun einzelne Bäume, die ohne Schutz den Stürmen etc.
ausgeliefert sind.» Sie frage sich, wer so etwas anordnet? «Ich mache mir richtig viele Gedanken und Sorge über den Frevel und lieblosen Abholzungswahn, der nun schon seit Jahren
anhält. Wie schnell sind doch Bäume mit mehr als einem halben Meter Durchmesser und mehr gefällt. Man kann wohl aufforsten, aber wie viele Jahrzehnte werden benötigt, damit so ein grosser Baum
wieder dasteht?»
Nach fast einem Monat erhielt die Bubikerin eine – sehr ausführliche und persönlich formulierte – Antwort von Gemeindepräsident Hans-Christian Angele. Er wohne am Fusse des
Geissberg und sei selber oft in diesen Wäldern unterwegs: «Auf mich persönlich wirkt die aktuelle Waldnutzung sinnvoll. Ich kann aber nachvollziehen, dass die grossen Maschinen, das zu hohen
Haufen aufgetürmte Energieholz und die am Boden liegenden grossen Stämme an Nutzholz negative Assoziationen auslösen können», schrieb der Gemeindepräsident. Das Waldgebiet Geissbergholz und
Neuguetholz gehöre mehrheitlich privaten Waldeigentümerinnen und -eigentümern: «Sämtliche Holzschläge wurden durch unseren Förster korrekt und umsichtig angezeichnet.» Auch die Gemeinde Bubikon
verfüge über eine kleine Parzelle in der ebenfalls noch eine Nutzung geplant sei.
«Seltene Strauch- und Baumarten fördern»
«Im Geissbergholz waren viele Eschen vom Eschentriebsterben befallen und mussten aus Sicherheitsgründen gefällt werden», heisst es weiter im Schreiben des Gemeindepräsidenten. Durch den Holzschlag seien am Waldrand Buchten entstanden. Solche Buchten würden aber seltene Strauch- und Baumarten fördern, den Wildaustritt verbessern und stufige Waldränder schaffen: «Waldränder mit Krautsaum, Strauchgürtel und lichter Baumbestockung bieten ideale Bedingungen für viele Vögel, Insekten, Reptilien und Pflanzen.»
Auf die Rückfrage der Gemeinde beim Kantonsförster habe dieser bestätigt, dass am Geissberg eine sinnvolle und fachmännische Bewirtschaftung des Waldes in den von Holzschlägen betroffenen Waldbereichen erfolgt sei. Seiner Meinung nach sei gerade beim Neugutholz ein sehr sinnvoller Holzschlag ausgeführt worden, «der mit kleinen Öffnungen die Verjüngung fördert und gleichzeitig ältere Bestockungen bestehen lässt». Dieser Holzschlag sei ein sehr gutes Beispiel, wie der Förster «naturnahen Waldbau pflege und damit alle Waldfunktionen optimal erfülle», so Gemeindepräsident Angele weiter.
Die besorgte Bubikerin vermisste im Schreiben aus dem Gemeindehaus allerdings eine Antwort auf die Frage, wie grundsätzlich die Waldfläche eruiert und errechnet wird. «Zählt da nur die Fläche oder werden auch die Bäume gezählt?» Irgendwie komme es ihr vor, dass jeder den «schwarzen Peter» im Kreis rum weitergibt: von der Gemeinde zu den Waldbesitzern und von denen zum Förster, und dieser gebe «die Verantwortung wieder zurück zum Waldbesitzer».
(bn)


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