Wahlen 26: Wird es in Bubikon doch noch spannend?

(Cartoon: ChatGPT)
(Cartoon: ChatGPT)

 

Leitartikel. Wie in vielen anderen Gemeinden werden am 8. März 2026 auch in Bubikon die Gemeindebehörden neu gewählt. Was die Erneuerung der wichtigsten Behörde, des Gemeinderats, betrifft, scheint die Ausgangslage aber recht langweilig: Alle sechs Bisherigen – Hans-Christian Angele, Susanne Berchtold, Seraina Billeter, Reto Frey, Martin Kurt und Severin Länzlinger treten nochmals an, teilweise für ihre dritte oder gar vierte Amtszeit. Das siebte Gemeinderatsmitglied ist von Amtes wegen der Präsident oder die Präsidentin der Schulpflege.

 

Immerhin: Dank des Sprengkandidaten der JUSO, Silas Muggli, gibt es für den Gemeinderat keine vorgedruckten Wahlzettel. Aber hat der junge Sozialist aus Wolfhausen im stramm bürgerlich wählenden Bubikon – mit einer absoluten Mehrheit von FDP und SVP in der Exekutive, ergänzt durch eine ebenfalls bürgerliche Mitte aus FBV und GLP – mehr als eine Aussenseiterchance, das Bubiker Machtkartell zu knacken?

 

Dass es in Bubikon nicht zu einem heissen Wahlkampf mit ungewissem Ausgang kommt, erstaunt eigentlich. Denn in den vergangenen vier Jahren flackerten im Volk immer wieder Opposition und lautes Murren auf: Der Sturmlauf der Bevölkerung gegen die Pläne des Gemeinderats, das traditionelle Gemeindelogo mit Ritterhaus-Giebel und Johanniterwappen durch einen «herbstlichen Komposthaufen» zu ersetzen, nahm im Sommer 2024 fast die Dimension eines  – schliesslich erfolgreichen – «Volksaufstands» an. Immer wieder gaben auch sonderbare personelle Wechsel im Kader der Gemeindeverwaltung zu reden, ebenso wurde Kritik an der Tendenz laut, Verwaltungsaufgaben an sehr teure externe Beratungsunternehmen zu delegieren. Die ablehnende Haltung des Gemeinderats zur Refinanzierung des GZO schliesslich spaltete das Dorf eigentlich in zwei fast gleich grosse Lager.

 

All das könnte dazu führen, dass es für einzelne Bisherige möglicherweise knapp wird mit dem absoluten Mehr. Dann nämlich, wenn viele Stimmberechtigte nur von ihnen wirklich gewünschte Kandidaten auf ihren Wahlzettel schreiben, die übrigen Zeilen aber nicht etwa leer lassen, sondern mit den Namen anderer stimmberechtigten Personen aus Bubikon und Wolfhausen füllen.

 

Das wären einwandfrei gültige Stimmen, die das absolute Mehr anheben. Ob so ein «wilder» Kandidat bzw. Kandidatin in Bubikon wirklich stimmberechtigt und wählbar ist, ist sicher dann der Fall, wenn der betreffende Name auf einer Kandidatenliste für eine andere Behörde aufscheint. Denn im neuen Vorwahlverfahren wurden ja alle Kandidierenden auf ihre Wählbarkeit hin amtlich überprüft.

 

In einem zweiten Wahlgang, der am 14. Juni 2026 stattfinden würde, könnte es dann tatsächlich noch spannend werden. Es könnten neue offizielle Wahlvorschläge eingereicht werden, und massgeblich wäre dann nur noch das relative Mehr.

 

Thomas Illi, Redaktionsleiter buebikernews

 

 

Wichtig: Entgegen der vom gedruckten «Zürcher Oberländer» verbreiteten, ungenügend berichtigten Falschmeldung ist es bei Gemeinderatswahlen nicht zulässig, denselben Namen doppelt auf dem Wahlzettel aufzuführen (sog. Kumulieren).

 

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