In der Nacht auf Sonntag (15. Februar 2026) hat die Kantonspolizei Zürich in Wangen (Gemeinde Wangen-Brüttisellen) vier Kinder nach einer Raserfahrt
verhaftet. In Esslingen (Gemeinde Egg) flüchtet ein Minderjähriger mit einem entwendeten Auto vor der Polizei. Er stellte sich später.
Gegen 2.30 Uhr meldeten Anwohner aus Wangen bei Dübendorf, dass ein Fahrzeug mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit die Haldenstrasse hoch und
runter fährt. Die ausgerückten Patrouillen der Kantonspolizei Zürich sah das gemeldete Fahrzeug in Brüttisellen aus der Distanz, bevor dieses auf die A15 Richtung Uster
fuhr.
Gegen 3.30 Uhr führte die Fahndung die Kantonspolizei nach Wangen bei Dübendorf, wo sie das gesuchte Fahrzeug und vier jugendliche Insassen antrafen. Die Polizei
verhaftete die vier jungen Schweizer im Alter von 13 bis 15 Jahren. Die Ermittlungen lassen darauf schliessen, dass ein 14- und ein 15-jähriger Jugendlicher auf der Fahrt über
die A15 und A1 das über 500 PS starke Fahrzeug bei nasser Strasse und Temperaturen unter dem Gefrierpunkt auf rund 250 km/h beschleunigten. Bei der vom Anwohner
gemeldeten Fahrt auf der Haldenstrasse sollen sie in der 50er-Zone mit rund 100 km/h unterwegs gewesen sein.
Die Jugendlichen – im Sinne des Strafrechts Kinder – werden wegen der Raserfahrt sowie wegen der Entwendung des Fahrzeuges bei der
Jugendanwaltschaft zur Anzeige gebracht.
Jugendlicher Raser auch in Esslingen
Rund vier Stunden zuvor – gegen 23 Uhr – fiel einer Patrouille der Kantonspolizei in Esslingen ein Fahrzeug auf, welches sie kontrollieren wollten. Der
Fahrzeuglenker missachtete die Aufforderung anzuhalten, beschleunigte sein Fahrzeug stark und flüchtete Richtung Egg.
Nach kurzer Nahbereichsfahndung konnte das verlassene Fahrzeug in Egg aufgefunden werden. Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich der 17-jährige
Lenker, der das Fahrzeug zuvor seinen Eltern entwendet hatte. Er wird wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln und Hinderung einer Amtshandlung bei der Jugendanwaltschaft zur Anzeige
gebracht.
(KAPO/bn)


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KESB (Sonntag, 15 Februar 2026 16:37)
Ein klarer Fall für die KESB: Eltern, deren Kinder nachts um 3 mit dem Auto schwere Raserdelikte begehen können, gehört das Sorgerecht entzogen. Ab ins Erziehungsheim mit dem Nachwuchs!