Begegnungszone...und was ist mit dem Bauprojekt der Kirche?

(Bild: GIS Browser)
(Bild: GIS Browser)

 

Die Gemeinde Bubikon möchte aus dem  Berglihöhweg in Bubikon eine Begegnungszone mit Tempo 20 und baulichen Massnahmen (z.B. mit Pollern) machen und das Projekt 2026 realisieren (buebikernews berichtete). Gleichzeitig aber plant die reformierte Kirchgemeinde Bubikon auf der Parzelle 2351 (Berglihöhweg 7/7a) –mitten in der zukünftigen Begegnungszone – bereits seit einigen Jahren ein grösseres Bauvorhaben: Das alte Pfarrhaus soll abgerissen werden, und auf einem kleinen Teil der rund 2300 Quadratmeter grossen Parzelle soll ein neues, kleines Pfarrhaus entstehen. Der grössere Teil des Grundstücks soll aber für private Bauvorhaben verkauft werden.

 

Das gesamte Projekt, mit dem die Kirchgemeinde den bereits erfolgten Kauf einer Liegenschaft bei der Kirche und deren Umbau zum Kirchgemeindehaus finanzieren will, ist seit einiger Zeit blockiert, unter anderem wegen der Frage, ob das alte Pfarrhaus als schützenswerte Baute gilt. Die Unklarheiten und Verzögerungen belasten die Finanzen der Kirchgemeinde erheblich (buebikernews berichtete).   

 

Bauzufahrt über Begegnungszone?

 

Nun stellt sich neu eine weitere Frage: Welchen Einfluss hat die von der politischen Gemeinde geplante Begegnungszone am Berglihöhweg auf die ohnehin schon unsicheren Pläne der Kirchgemeinde? Werden die erzielbaren Verkaufspreise für Teilparzellen auf dem Areal 2351 dadurch sinken oder allenfall steigen? Und vor allem: Ist eine Neuüberbauung der ganzen Parzelle über eine Begegnungszone als Bauzufahrt überhaupt möglich? Und falls doch: Wie sinnvoll ist eine Realisierung der Begegnungszone im Jahr 2026, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die Überbauung bestimmt noch nicht einmal begonnen haben wird? Immerhin wurde die ja Realisierung der Begegnungszone wegen Grabungsarbeiten bereits um ein Jahr von 2025 auf 2026 verschoben. 

 

Gemeindeschreiber Urs Tanner wiegelt auf Anfrage von buebikernews ab: «Es gelten die Vorgaben der kantonalen Verkehrserschliessungsverordnung.» Die Einrichtung einer Begegnungszone habe grundsätzlich keinen Einfluss auf die Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstücks. Aber, so Tanner: «Abhängig von der verkehrstechnischen Erschliessung eines Grundstücks wären die baulichen Massnahmen auf dem Berglihöhweg bei Vorliegen eines neuen Bauprojektes allenfalls wieder anzupassen.» Eine Stellungnahme der reformierten Kirchenpflege steht noch aus.

(bn)

(Bild: bubikon.ch)
(Bild: bubikon.ch)

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Kommentare: 1
  • #1

    Beobachter (Dienstag, 23 September 2025 21:37)

    Es gibt dort laut BZO noch viel mehr bebaubares Land.