«Personen, die sich von lautem Feuerwerk gestört fühlen und dies melden wollen, rufen die Kantonspolizei an. Diese wird die Personen, die gegen das Verbot verstossen, verzeigen. Die Verzeigung findet beim Statthalteramt in Hinwil statt. Dieses wird eine Ordnungsbusse aussprechen.» So hatte der Bubiker Gemeindeschreiber Urs Tanner vor dem 1. August gegenüber buebikernews reichlich nonchalant zur Frage nach der Durchsetzung des Böller-Verbots in Bubikon beruhigt. Über eine Forderung für eine Gemeindepolizei aus Kreisen der Bevölkerung sei ihm «nichts bekannt»,so Tanner.
Offenbar gibt es innerhalb der Gemeindeverwaltung aber ganz andere Meinungen und Erkentnisse. buebikernews liegt die Antwort von René Baumann, dem für polizeiliche Fragen zuständigen Abteilungsleiter Gesellschaft, auf eine konkrete Lämbeschwerde aus der Bubiker Bevölkerung vor: «Die Rücksprache mit der Kantonspolizei hat zu keinen griffigen Lösungen im Kampf gegen die Knallerei geführt», schreibt Baumann: «Offenbar ist es der Polizei kaum möglich, Täterinnen und Täter zu stellen, auch wenn sie alarmiert würde.» Es sei teilweise sehr schwierig, die Abbrandplätze zu eruieren, und für grossangelegte Beobachtung der Szene fehlten die Personalressourcen. Er werde das Thema – nachdem es zwischenzeitlich schon einige Bezirksgemeinden betreffe – anlässlich des nächsten Bezirkstreffens einbringen.
In Bubikon wurde das seit einem Jahr geltende Feuerwerksverbot dieses Jahr nicht wirklich gut eingehalten. Namentlich wurde auch die offizielle Bundesfeier auf dem Geissbergareal in Wolfhausen und vor allem die Feuershow massiv durch Böller gestört, die in nächster Nähe zum Festgelände gezündet wurden. Dutzende von Festbesuchern wurden Augen- und Ohren-Zeugen davon. Trotzdem zitierte «ZO Online» nach dem 1. August Gemeindeschreiber Urs Tanner mit der Aussage, es seien bei der Gemeinde «keine Lärmmeldungen eingegangen», und es sei «alles ruhig» gewesen. Im Nachgang zum 1. August musste sogar die Feuerwehr zu einem Brand ausrücken, der wahrscheinlich
durch Pyrotechnik verursacht worden war (buebikernews berichtete).
(bn)


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Mike (Dienstag, 12 August 2025 17:11)
Die Angaben der Kantonspolizei, dass lokal-kommunale Gesetze - insbesondere eben dieses Feuerwerksverbot - kaum durchsetzbar sind, dürften kaum überraschen und sollten jedem von Anfang an klar gewesen sein. Solange dies nicht auf mindestens kantonaler - besser nationaler Ebene geregelt wird, sind solche Verbote - auch wenn sie sicher Symbolwirkung haben eben dies: Ein Symbol.
Präsenz (Dienstag, 12 August 2025 17:21)
Aus anderen Schweizer Gemeinden mit Verbot von lautem Feuerwerk ist bekannt, dass Präsenz von Ordnungshütern massgebliche Wirkung zeigt - es muss nicht immer die Polizei sein, auch die Securitas oder eine ähnliche Organisation können richtungsweisend sein.
Sich mit anderen Gemeinden (z.B. Dürnten, Rüti) zusammen tun - und die Kosten für die Kontrollen durch Sicherheitsorgane gemeinsam tragen.
Auf jeden Fall sollten die Einwohner klar informiert werden, wie sie sich an und um die Tage vom 31.12. und 1.8. verhalten können, falls es "chlöpft", ohne dass sie 117 überstrapazieren. Die Hemmung der Bevölkerung bei Knallereien 117 zu wählen, erscheint nachvollziehbar. Nur schon ein kurzes Gespräch mit den Menschen auf der Strasse zeigt dies auf. Viele erwarten ein aktives Vorgehen von Seiten der Gemeinde zur Durchsetzung des Verbots von lautem Feuerwerk - wie erwähnt, vor allem durch Kontrollen durch "Respekt-einfordernde-Instanzen".
Präsenz (Dienstag, 12 August 2025 17:35)
@ Mike. Hoffentlich kommt bald ein nationales Verbot.
Im Kanton Zürich sind es eben die Gemeinden, welche das Recht haben mittels PVO aktiv zu werden und zu bestimmen, was erwünscht ist. Dadurch entsteht auch eine Verantwortung und eine Pflicht.
Die Symbolik, wie Sie sagen, hat weitere Kreise in etlichen Züricher Gemeinden gezogen und auch Städte im Kanton Zürich werden aktiv.
Es soll ein Flächenbrand entstehen. Klein beigeben, ist nicht das Ziel.
Eine Lösung zu finden ist massgeblich, egal, wie und wann die nationale Abstimmung schliesslich ausfallen wird. Der Zeit-Horizont in Bern reicht weit.
Was die Bevölkerung will, ist längst durch etliche sogenannt repräsentative Umfragen ergründet worden.
Eigeninitiative (Dienstag, 12 August 2025 21:22)
Man muss selber beobachten, mit eigenem Namen hinstehen und die fehlbaren Personen anzeigen. Dazu müssen die Personen bekannt sein sonst nützt alles nichts.