Hombrechtikon war nach Bubikon die zweite Gemeinde im Kanton Zürich, die – an der Gemeindeversammlung vom 25. September
2024 – ein Vervot von lärmendem Feuerwerk beschloss. Seit 1. November 2024 ist dieses Verbot in Kraft. Ausgenommen vom Verbot ist nicht lärmendes Feuerwerk (Wunderkerzen, Vulkane, bengalisches Feuer etc.).
In einem Aufruf auf der Website erinnert die Gemeinde im Hinblick auf den 1. August 2025 an diese Regelung: «Wir danken allen für die entsprechende Rücksichtnahme
und wünschen jetzt schon eine schöne 1. August-Feier», schreibt das Ressort Sicherheit. (bn)


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