Die Swisscom ersucht für einen Bubiker 5G-Senderstandort erneut um eine nachträgliche «ordentliche Bewilligung für den Korrekturfaktor (ohne Änderung an der Mobilfunkanlage)» beim Gebäude Vers.-Nr. 3728 an der Rosengartenstrasse 1 in Bubikon. Dies geht aus einer amtlichen Publikation vom Freitag (13. Juni 2025) hervor. Für das ursprünglich im Bagetellverfahren bewilligte Ptojekt war ein ordentliches Baugesuch bereits im November 2024 ausgeschrieben worden. Jetzt wurde es erneut ausgeschrieben, aufgrund von «Korrekturen am Standortdatenblatt».
Der so genannte Korrekturfaktor ist umstritten, weil die adaptiven 5G-Sendeantennen, je nach Antennentyp, die bewilligte Sendeleistung um das 2,5 bis 10-Fache übersteigen dürfen. (bn)
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