Die Zentrum Sunnegarte AG hat in Bubikon gerichtliche Verbote für Strassen rund um das Pflegzentrum in Bubikon erwirkt: Gemäss
amtlicher Publikation vom Donnerstag (12. Juni 2025) wird Unberechtigten das Führen und Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf
der Liegenschaft Kat. Nr. 4649 (Bürgstrasse 5/5a in 8608 Bubikon) sowie
der Liegenschaft Kat. Nr. 4468 (Giessenstrasse 4 in 8608 Bubikon) verboten. Berechtigt sind nur Mieter auf den ihnen zugewiesenen Parkplätzen sowie Mitarbeiter, Besucher, Kunden und Lieferanten
der Liegenschaften Kat. Nr. 4649 (Bürgstrasse 5/5a in 8608 Bubikon) sowie Kat. Nr. 4468 (Giessenstrasse 4 in 8608 Bubikon) auf den markierten und kostenpflichtigen Besucher- und
Kundenparkplätzen. «Wer dieses Verbot missachtet, wird auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2'000.- bestraft», heisst es in der amtlichen Publikation. (bn)
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