Auch im Nachbarbezirk sollen Gemeinden für Spital Sicherheiten bereitstellen

(Bild: spitalmaennedorf.ch)
(Bild: spitalmaennedorf.ch)

 

Am kommenden Mittwoch (11. Juni 2025) entscheidet Bubikon, ob es sich an der Rekapitalisierung der GZO AG Spital Wetzikon mit einem Millionenbetrag beteiligen will. Bubikon gehört zu den zwölf Aktionärsgemeinden des GZO. Eine ähnliche Frage stellt sich am 28. September 2025 auch den Gemeinden im Nachbarbezirk Meilen, darunter Hombrechtikon: Hier an der Urne wird über eine finazielle Sicherstellung für das Spital Männedorf im Umfang von maximal 70 Millionen Franken abgestimmt. 

 

Das Spital Männedorf ist seit 141 Jahren «ein zentraler Pfeiler der Gesundheitsversorgung am rechten Zürichseeufer. Es hat sich von einem Krankenasyl zu einer modernen Gesundheitsdienstleisterin entwickelt», heisst es in einer Medienmitteilung der Gemeinden und des Spitals vom Märtz 2025 zu dieser Abstimmung. Das Spital wurde – nach dem gleichen Modell wie das GZO – 2012 von einem Zweckverband in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und ist im Eigentum folgender acht Gemeinden:

Stäfa (20,5%)
Meilen (19,4%)
Männedorf (14,7%)
Küsnacht (11,2%)
Hombrechtikon (9,8%)
Herrliberg (9%)
Uetikon am See (8,4%)
Erlenbach (7%)

In einem «sehr schwierigen Umfeld» steht das Spital Männedorf laut Medienmitteilung auf finanziell zwar gesunden Beinen. Gemäss dem geprüften Jahresergebnis betrug das Eigenkapital am 31. Dezember 2024 auf Konzernebene rund 79,7 Millionen Franken; davon 24,8 Millionen Franken erwirtschaftete Gewinnreserven. Die Eigenkapitalquote beträgt solide 52,2%. Zusätzlich bestehen stille Reserven auf nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften in der Höhe von rund 61,2 Millionen Franken. Der grösste Teil des Fremdkapitals, nämlich 50 Millionen Franken, hat das Spiatl 2018 am Kapitalmarkt aufgenommen und 2023 erfolgreich erneuert. Die Anleihe läuft am 12. Juli 2026 aus und soll wiederum erneuert oder durch Kredite abgelöst werden. «Bis vor Kurzem wäre dies ohne weiteres möglich gewesen», schreiben die Meilemer Gemeinden. «Die Finanzkrise des Spitals Wetzikon hat nun aber das Vertrauen des Marktes in das Gesundheitswesen erschüttert.»

 

Nach Einschätzung der Zürcher Kantonalbank sei es für Regionalspitäler schwierig bis unmöglich, sich ohne Garantien auf dem Kapital- oder Kreditmarkt zu refinanzieren. Sofern aber die Trägergemeinden Sicherheiten anbieten, sei das Aufnehmen von Geld am Kapitalmarkt zu guten Konditionen möglich. Es mache deshalb «Sinn, dass die acht Aktionärsgemeinden im Interesse einer guten Gesundheitsversorgung ihrer Bevölkerung und auch zum Schutz ihres eigenen Vermögens Sicherheiten in Form von einfachen Bürgschaften oder limitierten Garantien stellen oder alternativ Darlehen gewähren.»

Die Gemeinderäte der acht Gemeinden unterbreiten deshalb den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern an der Urnenabstimmung vom 28. September 2025 die Genehmigung von Sicherheiten in der Höhe von gesamthaft maximal 70 Millionen Franken, aufgeteilt im Verhältnis zum Aktienkapital:

Stäfa max. Fr. 14,35 Mio.
Meilen max. Fr. 13,58 Mio.
Männedorf max. Fr. 10,29 Mio.
Küsnacht max. Fr. 7,84 Mio.
Hombrechtikon max. Fr. 6,86 Mio.
Herrliberg max. Fr. 6,3 Mio.
Uetikon am See max. Fr. 5,88 Mio.
Erlenbach max. Fr. 4,9 Mio.

Damit werde dem Spital Männedorf ermöglicht, weiterhin Fremdkapital aufzunehmen und dieses im Zuge der strategischen Entwicklung allenfalls zu erhöhen: «Die von den Gemeinden gewährleisteten Sicherheiten bedeuten keine finanzielle Belastung, weil sie nur im unwahrscheinlichen Fall bei einer Überschuldung des Spitals zum Tragen kämen.»  

 

(bn)

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