Kreiselbau erfordert zusätzliche Verkehrsanordnung

(Bild: GIS Browser)
(Bild: GIS Browser)

 

Der Kanton Zürich und die Gemeinde Bubikon bauen seit anfangs März 2025 die Kreuzung Dürntner-/Wändhüslenstrasse in einen Kreisel um. Der Strassenabschnitt Berenbach-, Rotenstein- und Wolfacherstrasse wurde infolge des erhöhten Verkehrsaufkommens erneut verkehrstechnisch beurteilt und vorübergehend mit zusätzlichen Signalisationen – mit Geltungsdauer ab dem 3. Juni bis zum 2. Dezember 2025) – ausgestattet.


Folgende temporäre Signalisationen werden gemäss Mitteilung vom Dienstag (3. Juni 2025) verfügt:

 

Auf Gebiet der Gemeinde Bubikon

  • 3.5 t Beschränkung bei Kreuzung Wändhüslen-/Rotensteinstrasse

 

Auf Gebiet der Gemeinde Hinwil:

  • Vorsignal 3.5 t Beschränkung bei Kreuzung Oberhof-/Haldenstrasse mit Hinweis «letzte Wendemöglichkeit»
  • 3.5 t Beschränkung bei Kreuzung Halden-/Wolfacherstrasse


Bei diesen Strassen handelt es sich um Gemeindestrassen. Gemäss § 5 Abs. 3 der Kantonalen Signalisationsverordnung (KsigV) können vorübergehende Anordnungen durch die Gemeindehörden verfügt werden. Vorübergehende Verkehrsanordnungen werden veröffentlicht, wenn sie länger als 60 Tage gelten. (bn)

Kommentar schreiben

Kommentare: 0