Der Gemeinderat Bubikon hat mit Beschloss vom 16. April 2025 das Elternbeitragsreglement (EBR) in der Familien- und Schulergänzende Kinderbetreuung (im Vorschul- und Schulalter) revidiert und am Mittwoch (28. Mai 2025) amtlich publiziert. Die Rekursfrist beträgt 30 Tage.
Die Gemeindeversammlung hatte im Sommer 2023 die Kinderbetreuungsverordnung gutgeheissen und dem Gemeinderat die Kompetenz erteilt, ein Elternbeitragsreglement zu
erlassen. Das aktuelle Elternbeitragsreglement wurde vom Gemeinderat mit am 5. September 2023 beschlossen und ist seit 1. Januar 2024 inKraft.
Mit den Betreuungseinrichtungen wurde eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet worden. Eine Trägerschaft hat die bereits unterzeichnete Vereinbarung wieder zurückgenommen. Hauptkritikpunkt war laut dem jetzt publizierten Geminderatsbeschluss, dass der vom Gemeinderat für einen Krippentag festgelegte maximale Ansatz von 120 Franken «nicht ausreichend» war.
lm Jahr 2023 wurde vom Kanton eine Änderung des kantonalen Steuerrechtes beschlossen. Ab Steuerjahr 2024 können die Eltern bei den Steuern neu einen Fremdbetreuungsabzug von
maximal 25'000 Franken geltend machen, bisher lag dieser Betrag bei CHF 10'100 Franken. «Diese Anderung wird frühestens Mitte 2025 wirksam mit dem Vorliegen der ersten Steuerveranlagungen 2024»,
schreibt der Gemeinderat: «Da diese Änderung auch einen Einfluss auf die kommunalen Subventionen hat, ist eine Revision des EBR angezeigt». Die Revision sei auch genutzt worden, um die
Erfahrungen des ersten Jahres zu evaluieren und punktuelle Anpassungen im EBR zu beantragen.
Die Anhebung des Fremdbetreuungsabzuges hat laut dem Gemeinderatsbeschluss vor allem Auswirkungen auf Eltern in sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen. «Eltern, die bisher pro Monat und Kind
maximal 840 Franken entrichtet haben, können weiterhin vom aktuellen Fremdbetreuungsabzug profitieren. Eltern mit höheren Fremdbetreuungskosten werden inskünftig ein tieferes steuerbares
Einkommen ausweisen und mehr Subventionen beanspruchen.»
Um die Eltern in sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen stärker zu belasten, könne der Abschöpfungsgrad erhöht werden. Das bewirke, dass auch Eltern in geringeren wirtschaftlichen
Verhältnissen höhere Beiträge entrichten müssen. Um das zu korrigieren, könne der minimale Elternbeitrag leicht reduziert werden, sodass die Anpassung der Elternbeiträge «grundsätzlich
sozialverträglich ist», schreibt der Gemeinderat.
(bn)
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