Grundeigentümer müssen Lichtraumprofil freihalten

(Bild: zvg)
(Bild: zvg)

 

In einer Mitteilung erinnert die Abteilung Tiefbau und Werke daran, dass Grundeigentümer verpflichtet sind, Bäume und Sträucher auf das so genannte Lichtraumprofil zurückzuschnieden

 

An Orten, wo das Strassenprofil knapp ist, wird der Fuss- und Fahrzeugverkehr vielfach durch überhängende Äste von Bäumen, Sträuchern und Ähnlichem aus Vorgärten behindert. Oft ist auch die Verkehrsübersicht bei Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen verschlechtert. In Einmündungs-/Kurven- und Ausfahrtsbereichen dürfen Sträucher und Pflanzen laut Mitteilung nicht höher als 80 cm werden. Bäume und Sträucher, die den öffentlichen Grund überwachsen, sind von den Grundeigentümern auf das Lichtraumprofil zurückzuschneiden.

 

Diese Vorschriften wurden aus Sicherheitsgründen erlassen. Es geht darum, die Durchfahrt für Feuerwehr-, Polizei- und Sanitätsfahrzeuge bei Notfalleinsätzen, aber auch für Kehrichtwagen und Postfahrzeuge freizuhalten. Auch darf die Strassenbeleuchtung nicht beeinträchtigt werden. (bn)

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