GZO-Schuldenruf teilweise widerrufen

(Bild: buebikernews)
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Im Nachlassverfahren GZO AG hat das Bezirksgericht Hinwil mit einem superprovisorischen Beschluss den am 20. Februar 2025 erlassenen Schuldenruf (buebikernews berichtete) teilweise widerrufen. Dies geht aus einer amtlichen Publikation der GZO-Sachwalter vom Freitag (7. März 2025) hervor. 

 

Per sofort widerrufen wurde der Schuldenruf betreffend die Anleihensgläubiger der 170-Millionen-Franken-Anleihe. «In Bezug auf die übrigen Gläubiger findet kein Widerruf statt und der Schuldenruf vom 20. Februar 2025 bleibt bestehen» heisst es in der amtlichen Mitteilung. Der Schuldenruf war angefochten worden, weil er eine Übertragung beziehungsweise Einlieferung der Obligationen an die Sachwalter der GZO vorgesehen hatte. (bn)  

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