Warum hat sich Bubikon überhaupt je an der GZO AG beteiligt?

(Bild: buebikernews)
(Bild: buebikernews)

 

Leitartikel. «Rüti und Bubikon verweisen darauf, dass die Gemeinden die (Langzeit-)Pflege und den Rettungsdienst sicherstellen müssen: "Das ist in der Gesundheitsversorgung unser gesetzlicher Auftrag", so Yvonne Bürgin. Und: Spitäler gehören nicht zu diesem Auftrag. Dafür ist der Kanton zuständig

 

So steht es wörtlich in der gemeinsamen Medienmitteilung, welche die Gemeinderäte von Rüti und Bubikon gestern (11. Februar 2025) verschickt haben und mit der sie ihre Ablehnung zum Rettungs- und Rekapitalisierungskredit für das GZO Spital Wetzikon begründen. Wer das liest, fragt sich allerdings zwangsläufig: Warum in aller Welt haben diese beiden Gemeinden überhaupt je an der 2009 gegründeten GZO mit einem substantiellen Anteil am Aktienkapital beteiligt?

 

Vor der Gründung der gemeinnützigen AG wurde das GZO von einem Zweckverband geführt, dem 13 Gemeinden – die heutigen Aktionärsgemeinden – angehörten. 13 deshalb, weil damals Sternenberg noch selbstständig und noch nicht mit Bauma fusioniert war. Diese 13 Gemeinden haben am 30. November 2008 sehr deutlich Ja gesagt zur Umwandlung des Zweckverbands in eine Aktiengesellschaft – auf Empfehlung ihrer Gemeinderäte.

 

Bubikon stimmte mit 1462 Ja zu 630 Nein für die AG, was einem Ja-Anteil von 70 Prozent entspricht. Das Rütner Stimmvolk hiess die Vorlage mit 1957 Ja zu 1191 Nein gut. Im Abstimmungskampf war durchaus bereits die Aufgabenteilung von Kanton und Gemeinden bei der Gesundheitsversorgung ein Thema. Trotzdem wurde das Konzept im ganzen Oberland mit Zweidrittelsmehrheit gutgeheissen.

 

Was aber hat, innerhalb weniger Jahre, den Meinungswandel, namentlich in Bubikon, ausgelöst? Die Vermutung liegt nahe, dass es weniger gesundheitspolitische als vielmehr finanzpolitische Überlegungen sind. Bubikon hat in den Zehnerjahren des 21. Jahrhunderts den von einigen bürgerlichen Politikern geträumten Traum, ein «Steuerparadies» werden zu können, schmerzlich aufgeben müssen. Nach einem markanten Taucher in die roten Zahlen und notwendigen Steuerhöhungen ab 2018 hat sich die finanzielle Lage wieder erholt und erlaubt es jetzt sogar, den Steuerfuss im Hinblick auf das Grossprojekt Schul- und Sportraumerweiterung in Bubikon hochzuhalten. Da bleibt offenbar kein Geld mehr, ein Regionalspital mit einem Millonenbetrag zu sanieren. Ob zu Recht zu Unrecht – dieser Entscheid liegt beim Bubiker Stimmvolk an der Gemeindeversammlung im Juni.

 

Thomas Illi, Redaktionsleiter buebikernews

 

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 2
  • #1

    Besorgter Bürger (Mittwoch, 12 Februar 2025 11:34)

    Was ist wichtiger Geld für die Gesundheit der jetzigen Einwohner zu haben oder Geld für Infrastrukturen für 2000 zusätzliche Einwohner?

  • #2

    Bubiker (Mittwoch, 12 Februar 2025 14:01)

    Ich finde da sind noch zu viele Fragen offen. Wer gibt die Garantie das die geforderten 50 Milionen reichen? Wenn nicht, muss man sich diese ans Bein streichen? Was ist mit dem angefangenen Neubau? Verkommt das zu einer Bauruine? Sollange diese Fragen nicht beantwortet sind, werde ich sicher nein stimmen.