Müssen drei Bubiker Mobilfunkantennen rückgebaut werden?

(Bild: zvg)
(Bild: zvg)

 

Die Aufrüstung von drei Bubiker Mobilfunkantennen auf 5G sei nicht korrekt bewilligt worden: Diese Meinung vertritt die «IG Bubik-ohne 5G», gestützt auf neuere Bundesgerichtsentscheide zu Fällen aus anderen Gemeinden. Müssen diese Antennen nun rückgebaut werden?

 

Die IG traf sich in dieser Sache am 8. Januar mit der zuständigen Gemeinderätin Seraina Billeter und dem Leiter Abteilung Hochbau und Planung, Manuel Anrig. Betroffen sind laut der IG die Sunrise-Antenne an der Lochrütistrasse 4a in Wolfhausen sowie die Swisscom-Antennen an der Oberwolfhauserstrasse 9 in Wolfhausen und Rosengartenstrasse 1 in Bubikon.

 

Das Bundesgericht habe im Verlauf des Jahres 2024 insgesamt «vier wegweisende Entscheide im Zusammenhang mit den Baubewilligungsverfahren von Mobilfunkanlagen gefällt», schreibt die IG: «Mit jedem dieser Entscheide wurde eine weitere Rechtsfrage geklärt, und zusammen führen sie zur Feststellung, dass Bagatellverfahren rechtswidrig und der Korrekturfaktor mangelhaft deklariert sind.» Das führe dazu, dass viele Umbauten und Erweiterungen von Mobilfunkantennen in der gesamten Schweiz «entweder unbewilligt und damit illegal in Betrieb» seien, oder «zumindest über eine mangelhafte Bewilligung» verfügten.

 

Rechtliche Konsequenzen unklar

 

Bei der Besprechung mit der Gemeinde sei vereinbart worden, dass «die Abteilung Hochbau und Planung sowohl den jeweils letzten ordentlich öffentlichen, als auch aktuellen Bewilligungsstand aller Antennen auf dem Gemeindegebiet Bubikon-Wolfhausen zusammenträgt», schreibt die IG. Diese Akten würden an einem Folgetermin offengelegt und gemeinsam gesichtet: «Ob und welche rechtlichen Konsequenzen folgen, gilt es ebenfalls abzuklären, da derzeit von höheren Instanzen Empfehlungen und Weisungen fehlen.»

 

Gemeinderat Seraina Billeter bestätigte gegenüber buebikernews die Gespräche mit der IG und die herrschende Unklarheit über die Folgen der Bundesgerichtsentscheide. Das Bagatellverfahren, das in Bubikon bis 2022 angewendet wurde, sei seinerzeit vom Kanton den Gemeinden empfohlen worden. Die Aufrüstung und Inbetriebnahme der drei fraglichen Antennen in der Gemeinde sei aus damaliger Sicht rechtsgültig bewilligt worden, sagte Billeter. Jetzt seien aber die Mobilfunkanbieter angehalten worden, zu nach dem Bagatellverfahren bewilligten Anlagen noch Bewilligungsgesuche nach dem ordentlichen Verfahren nachzureichen: «Es gilt sicher auch das Prinzip der Rechtssicherheit zu beachten, aber ausschliessen kann ich derzeit nichts.» Laut Gemeinderätin Billeter soll die Öffentlichkeit informiert werden, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.

 

(bn)

Kommentar schreiben

Kommentare: 2
  • #1

    Handyman (Dienstag, 14 Januar 2025 09:18)

    Ich kann den verbissenen, rückwärtsgewandten Kampf gegen die 5G-Technologie nicht verstehen.

  • #2

    Moderner Mensch (Donnerstag, 16 Januar 2025 17:41)

    Man kann auch gegen alles sein, das ist wirklich grausam mittlerweile.