Auf die Durchführung der Gemeindeversammlung vom 19. März 2025 wird mangels behandlungsreifer Geschäfte verzichtet. Dies schreibt der Gemeinderat in einer Mitteilung vom 9. Januar 2025. (bn)
Auf die Durchführung der Gemeindeversammlung vom 19. März 2025 wird mangels behandlungsreifer Geschäfte verzichtet. Dies schreibt der Gemeinderat in einer Mitteilung vom 9. Januar 2025. (bn)
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