Den Adverbial-Satzteil «Zweimal so gut.» darf in der Schweiz wieder jedermann frei verwenden, ohne dabei einen Markenrechtsstreit mit der Gemeinde Bubikon zu riskieren. In der Markendatenbank des Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) ist das entsprechende Gesuch der Gemeinde Bubikon, den Slogan als so genannte Wortmarke einzutragen, per 19. Dezember 2024 gelöscht worden.
Wie ausländische Gerichtsurteile zeigen, hätte das am 3. Juni 2024 hinterlegte Gesuch ohnehin kaum Chancen auf definitiven Markenschutz gehabt (buebikernews berichtete). Nach wie vor als Bildmarken mit aktivem Schutz eingetragen sind allerdings die beiden – auf öffentlichen Druck hin vom Gemeinderat fallengelassenen – «Komposthaufen»Logos in den Varianten Gemeinde und Schule. (bn)
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