Bubikon hat neue Logos bereits markenrechtlich schützen lassen!

 

Nun scheint sich der Nebel zu lichten, weshalb der Bubiker Gemeinderat offenbar ein grosses Interesse daran hat, dass die im Juni an einer Info-Veranstaltung präsentierten Logos für Gemeinde und Schule unbedingt umgesetzt werden sollen: Die beiden Logos sind als Bildmarken bereits beim Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum eingetragen und markenrechtlich geschützt, wie in der entsprechenden Datenbank IGE / IPI ersichtlich ist

 

Das Logo für die Gemeinde, der herbtsliche Komposthaufen, wurde am 3. Juni 2024 hinterlegt und am 5. Juni 2024 ins Register eingetragen. Der Eintrag für das an das Komposthaufen-Bild angelehnte Logo der Schule erfolgte erst am 8. Juli 2024, obschon auch diese Logo als Marke schon am 3. Juni 2024 hinterlegt worden war. Inhaberin der Markenrechte ist die Gemeinde Bubikon, Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon.

 

Ebenfalls bereits hinterlegt ist gemäss Recherchen von buebikernews die Wortmarke «Zweimal so gut» – der reichlich alberne Slogan, der «Zwei Dörfer – eine Gemeinde» ersetzen soll. Dieses Gesuch ist aber offenbar noch hängig.

 

Markenrechtlich geschützt sind durch die Eintragung folgende Waren und Dienstleistungen:

  • Papier und Pappe (Karton); Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren und Büroartikel, ausgenommen Möbel; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Zeichenartikel und Künstlerbedarf; Pinsel; Lehr- und Unterrichtsmaterial; Folien und Beutel aus Kunststoff für Einpack- und Verpackungszwecke; Drucklettern, Druckstöcke.
  • Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.
  • Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Der markenrechtliche Schutz bedeutet nicht zuletzt, dass Bubiker Vereine und Institutionen nicht ohne weiteres die neuen Logos – sofern sie denn umgesetzt werden – in ihre eigenen Logos und Erscheinunungsbilder einbauen dürfen.

 

(bn)

 

Screenshots Datenbank IGE / IPI

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Kommentare: 7
  • #1

    bn (Mittwoch, 25 September 2024 22:03)

    Danke, dass du der Sache dran bleibst!

  • #2

    Roter Kopf........... (Mittwoch, 25 September 2024 22:18)

    Danke dranbleiben, das wird immer absurder. Kosten und nochmals Kosten von diesen Theoretikern. Wer will denn diesen Mist kopieren?
    Das alte Logo soll bleiben und der Präsident weg. Wer nichts anderes zu tun hat und sich mit solchen Dingen profilieren will , den braucht es nicht.

  • #3

    BWR (Mittwoch, 25 September 2024 22:46)

    Volks Verarschung vom feinsten.

  • #4

    Verlogen (Donnerstag, 26 September 2024 06:22)

    So ein verlogenes, hinterhältiges Pack! Gehören alle abgesetzt und zwar sofort!

  • #5

    Verärgeter Steuerzahler (Donnerstag, 26 September 2024 07:22)

    Seit Corona meinen sie, dass man mit den Menschen machen kann was man will. Über ihre Köpfe bestimmen und ändern was nicht nötig ist! Ich habe gemeint Bubikon müsse sparen! Aber anscheinend reicht es super für einen Laubhaufen, den niemand will!
    Bubikon/Wolfhausen hat ein Wahrzeichen, das Ritterhaus, dies gehört einfach zu uns, ob sie wollen oder nicht! Es werden noch weitere Kosten entstehen, von denen niemand spricht! Wems nicht passt, kann gehen!

  • #6

    vom Geissberg (Donnerstag, 26 September 2024 10:43)

    Und nochmals richtet der Gemeinderat sofort mit grosser Kelle (unserem Steuergeld) an. Hatten die wirklich Schiss, dass während dieser Phase der Einführung des neuen Logos jemand anders auf die Idee kommen könnte, diesen Komposthaufen schützen zu lassen?
    Oder sie waren einfach demassen überheblich und arrogant, dass man dachte, dass die Bürger eh nichts dagegen machen können.

  • #7

    Elector (Donnerstag, 26 September 2024 13:58)

    Jetzt muss mir einfach mal jemand erklären, was an dem saudummen Spruch "Zweimal so gut" schützenswert sein könnte. Sollte diesem Gesuch stattgegeben werden, lasse ich die Wortmarke "Treten Sie sofort zurück, Herr Angele!" eintragen.