Die Stimmberechtigten der Gemeinde Bubikon haben am Sonntag (22. September 2024) der Teilrevision der Gemeindeordnung mit 1497 Ja zu 755 Nein
klar zugestimmt.
Die Teilrevision beinhaltet die Schaffung einer Leitung Bildung in der Gemeindeverwaltung, die Verkleinerung der Schulpflege von sieben auf fünf Sitze sowie die Anpassung des Wahlprozederes bei Erneuerungswahlen aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen. Diese betrifft das Vorverfahren und die Einführung von gedruckten Wahlzetteln. Ausserdem soll der Gemeinderat eine erhöhte Finanzkompetenz von 200'000 auf 250'000 Franken erhalten. Die Sozialbehörde soll ebenfalls mit moderaten finanziellen Kompetenzen ausgestattet werden.
Ja zur Rechtsform Gruppenwasserversorgung Zürich Oberland
Ebenfalls Ja sagte das Bubiker Stimmvolk mit 1654 Ja zu 545 Nein zur Überführung der Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland (GWVZO) von einer einfachen Gesellschaft in eine
nicht gewinnstrebige Aktiengesellschaft (GWVZO AG). Die Neuregelung, die auch in den anderen beteiligten Gemeinden gutgeheissen wurde, soll
die Effizienz und Rechtssicherheit in der Wasserversorgung unserer Region auch in Zukunft gewährleisten.
(bn)
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