Die Bubiker Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung vom Mittwoch (11. September 2024) der neuen Parkierungsverordnung der Gemeinde zwar
mit 42 Stimmen – bei einem absoluten Mehr von 38 Stimmen – knapp zugestimmt. Weil aber auch ein Antrag auf Urnenabstimmung mit 30 Stimmen das erforderliche Quorum fand, wird über die von
Gemeinderat Reto Frey präsentierte Vorlage an der Urne enstschieden. Ein Rückweisungsantrag von Bernhard Schättin (Wolfhausen) scheiterte mit 25 Stimmen.
Gemäss dem Beleuchtenden Bericht zur Parkierungsverordnung sollen die Parkgebühren sowie die Zeiten, während denen das Parkieren gebührenpflichtig ist, «weitgehend vereinheitlicht» werden. Maximale Parkzeiten seien vorgesehen, damit die Parkplätze gewerbefreundlich bewirtschaftet werden können und nicht zum Langzeitparkieren verlocken.
Neu in die Gebührenpflicht miteinbezogen werden sollen die Parkplätze beim Gemeindehaus/Friedhof sowie bei der Badi Egelsee. Damit seien
sämtliche grossen Parkplätze in Bubikon einheitlich gebührenpflichtig. Ebenso sollen die bahnhofnahen Strassenparkplätze auf der Stations- und der Sennweidstrasse
gebührenpflichtig werden. Sie sollen gleichbehandelt werden wie die übrigen Langzeitparkplätze am Bahnhof.
Der Parkplatz Friedhof (ost) soll als blaue Zone mit Parkscheibe ausgeschieden werden und gebührenfrei bleiben. Das Versetzen einer Parkuhr für die vier schwach frequentierten Parkplätze lohnt sich laut dem Gemeinderat finanziell nicht. Nicht zuletzt sollen in der neuen Parkierungsverordnung die Grundlagen für die Vermietung von Parkplätzen oder Teilen davon sowie die Abgabe von Parkkarten und Sonderparkkarten geschaffen werden.
Gebührenpflicht auch für Mitarbeitende der Schule und der Verwaltung
In der Verordnung ist auch für die Mitarbeitenden der Schule und der Verwaltung die Einführung von Parkierungsgebühren vorgesehen. Dazu wird ein Mobilitätskonzept erarbeitet, aufgrund dessen das Parkieren gebührenpflichtig wird und die Angestellten im Gegenzug einen Mobilitäts-Bonus erhalten, wenn sie ihren Arbeitsweg entsprechend den strategischen Zielen der Gemeinde mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln, insbesondere öffentlichem Verkehr oder Aktivverkehr, zurücklegen. Auf die Einführung von Nachtparkiergebühren wird verzichtet, da das nächtliche Parkieren auf öffentlichem Grund in den Wohnquartieren Bubikon und Wolfhausen «kein verkehrstechnisches Problem darstellt», wie es im Beleuchtenden Bericht heisst.
Der Wolfhauser Bernhard Schättin präsentiete in einem längeren Referat zahlreiche Änderungsvorschläge, die seiner Meinung nach die Mängel der gemeinderätlichen Vorlage beseitigen würden: So verhindere die Verordnung den Umstieg auf den öffentlichen Verkehr, anstatt ihn zu fördern. Auch wirke die «unsinnige Verordnung» dem Fachkräftemangel gerade nicht entgegen. «Was denkt ihr, falls ihr für eine offene Stelle nur einen geeigneten und interessierten Kandidaten habt, dieser aber absagt, als er erfährt, Parkgebühren zahlen zu müssen?», fragte Schättin ins Publikum. Für den Egelsee sah der Votant weiter sinkende Besucherzahlen voraus, wenn die dortigen Parkplätze kostenpflichtig würden.
Schättin zeigte sich einverstanden mit dem Vorschlag von Gemeindepräsident Hans-Christian Angele, seine Abänderungsanträge als Rückweisungsantrag zur Abstimmung zu bringen, mit dem Auftrag an den Gemeinderat, die Vorlage im Sinne seiner Anträge zu überarbeiten. Der Rückweisungsantrag vereinigte dann aber nur 25 Stimmen auf sich, deutlich weniger als das absolute Mehr von 38 Stimmen. Die Verordnung des Gemeinderats wurde mit 42 Stimmen knapp gutgeheissen, muss aber – wie eingangs erwähnt - noch einer Urnenabstimmung vorgelegt werden. Insgesamt nahmen 74 Stimmberechtigte an der Versammlung teil.
(bn)
Kommentar schreiben