GZO-Verwaltungsrat verzichtet auf Entlastung und wird wiedergewählt

(Bild: zvg)
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An der Generalversammlung der GZO AG, die das Spital Wetzikon betreibt, hat der Verwaltungsrat auf eine Décharge-Erteilung verzichtet, da sich das Unternehmen in provisorischer Nachlassstundung befindet. Der Verwaltungsrat wurde unverändert wiedergewählt, wie aus einer Mitteilung vom Freitag (21. Juni 2024) hervorgeht.

Verwaltungsratspräsident Jörg Kündig präsentierte an der Generalversammlung der Aktionärsgemeinden – darunter auch Bubikon – vom 20. Juni 2024 die Jahresrechnung 2023 mit einem Unternehmensverlust von fast 12 Millionen Franken. Diese wurde von der Generalversammlung verabschiedet. Das GZO Spital Wetzikon schreibe im ersten Quartal 2024 sowie in den Monaten April und Mai positive Betriebsergebnisse, heisst es in der Mitteilung. Der Spitalbetrieb sei im vollen Umfang sichergestellt. (bn)

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