Tötungsdelikt in Männedorf: Verhafteter geständig

 

Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat laut Mitteilung vom Donnerstag (23. Mai 2024) beim Zwangsmassnahmengericht Untersuchungshaft für den mutmasslichen Täter des Tötungsdelikts von Männedorf beantragt. Er ist geständig.

Am Dienstagabend (21. Mai 2024) ist in Männedorf eine Frau von einem Mann angegriffen und tödlich verletzt worden. Die formelle Identifikation des Opfers ist inzwischen abgeschlossen: es handelt sich um eine 35-jährige Schweizerin.

Gegen den von der Polizei verhafteten 19-jährigen Schweizer besteht laut Mitteilung ein dringender Tatverdacht für ein vorsätzliches Tötungsdelikt: «Der Mann zeigte sich im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Befragung geständig.» Er war im Kanton Zürich zuvor wegen Gewaltdelikten nicht polizeilich verzeichnet.

Im Zuge der vom 19-jährigen Schweizer ausgehenden Gewalttat vom Dienstagabend wurde auch ein 50-jähriger Schweizer leicht verletzt. Nach derzeitigem Erkenntnisstand kannte der mutmassliche Täter weder die verstorbene Frau noch den leicht verletzten Mann, schreibt die Staatsanwealtschaft. Hintergründe, mögliches Motiv und genauer Ablauf der Tat seien Gegenstand der weiteren Ermittlungen von Kantonspolizei Zürich und Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss.

(bn)

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