Kredite als gebundene Ausgaben bewilligt

(Bild: bubikon.ch)
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Mit Beschluss vom 8. November 2023 hat der Ausschuss Tiefbau und Werke zwei Kredite als gebundene Ausgaben in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:

  • für die Strassensanierung Weidlistrasse inklusive Strassenentwässerung 497'000.00 (inkl. MwSt.) Franken;
  • für die Sanierung Schmutzwasser und Regenwasser Weidlistrasse 230'000.00 (inkl. MwSt.) Franken.

Gegen Beschlüsse über die Bewilligung von gebundenen Ausgaben kann laut Mitteilung der Gemeinde vom 21. November 2023 , ab dem ersten Tag nach der Veröffentlichung angerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, Bahnhofstrasse 25A, 8340 Hinwil, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen. (bn)

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