Abwassser-Vorlage: 17 Fragen und Antworten publiziert

(Bild: buebikernews)
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Wie angekündigt, hat der Gemeinderat zur Siedlungsentwässerungs-Vorlage (Gemeindeverammlung vom 13. September 2023) auf der Gemeindwebsite verschiedene Fragen und Antworten publiziert. Zur Frage aus dem buebikernews-Leserkreis, ob zwischen der Verdordnung und dem beleuchtenden Bericht eine unzulässige Diskrepanz bestehe, heisst es in dem Fragenkatalog:

 

«Frage: Die Gesamterträge aus den Grundgebühren sollen in der Rechnung der öffentlichen Abwasserentsorgung ungefähr 40 - 70 Prozent des Gesamtertrages der Benutzungsgebühren erreichen. Der restliche Ertrag soll aus der Mengengebühr geschöpft werden. So steht es in Art. 11 der neuen GebV. Im beleuchtenden Bericht wird aber 30 Prozent erwähnt. Wieso weichen Verordnung und beleuchtender Bericht voneinander ab?

Antwort: Es gibt keine Abweichung vom beleuchtenden Bericht gegenüber Art. 11 GebV. Über die Grundgebühren werden ca. 50 Prozent des Gesamtertrages erhoben, der Rest durch die Mengengebühr. Die im beleuchten Bericht genannten 30 Prozent Regenabwassergebühr beziehen sich nur auf den Anteil an der Grundgebühr. Die Grundgebühr setzt sich aus Regenwassergebühren und dem Schmutzabwasser zusammen. Gemäss Art. 11 werden Grundgebühren (40 - 70 Prozent) basiert
auf der Tarifkalkulation des Anteils Regenabwasser von CHF 0.6 Mio. und des Anteils Schmutzabwasser von CHF 0.33 Mio. erhoben. Somit ergibt sich ein Total an Grundgebühren von ca. 0.93 Mio. was ziemlich genau den 50 Prozent des Gesamtertrages von ca. 1.8 Mio. entspricht.»

 

Stand 24. August 2023 werden in dem Dokument 17 Fragen behandelt. Der Katalog werde «beim Aufkommen neuer Fragen periodisch ergänzt», schreibt der Gemeinderat. (bn)

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