Sicherheitszweckverband Bachtel: Bubikon muss nochmals über Statutenrevision abstimmen

(Bild: buebikernews)
(Bild: buebikernews)

An der Urnenabstimmung vom 25. September 2022 genehmigten die Zweckverbandsgemeinden des Sicherheitszweckverbands Bachtel – darunter auch Bubikon – die Totalrevision der Statuten. Bei der Prüfung zur Genehmigung durch den Regierungsrat wurden mehrere Artikel der Statuten beanstandet, welche nun revidiert werden müssen. Die Teilrevision der wesentlichen Artikel erfordert eine neue Urnenabstimmung am 19. November 2023, wie der Gemeinderat Bubikon in einem entsprechenden Beschluss schreibt.


Zur Zeit der kantonalen Vorprüfung der Statutenrevision war noch nicht bekannt, dass der Sicherheitszweckverband Bachtel mit den Gemeinden Fischenthal und Wald fusionieren wird, was zur Folge hat, dass die Statuten nicht auf eine Fusion ausgerichtet wurden. Die Musterstatuten sind nicht für eine Fusion mit weiteren Gemeinden und zugleich einer Totalrevision nach neuem Gemeindegesetz ausgelegt. Um die Gemeinden Fischenthal und Wald in den Statuten adäquat zu berücksichtigen, mussten die beanstandeten Artikel revidiert werden. Die Statutenteilrevision wurde dem Gemeindeamt des Kantons Zürich zur Vorprüfung vorgelegt.


Der Vorstand des Sicherheitszweckverbands Bachtel verabschiedete den Entwurf der finalen Statutenteilrevision an der Sitzung vom 28. März 2023. Die Statutenteilrevision wurde den Verbandsgemeinden zur Verabschiedung zuhanden der Urnenabstimmung vom 19. November 2023 unterbreitet sowie der Rechnungsprüfungskommission (RPK) Rüti zur Vorprüfung eingereicht. (bn)

Kommentar schreiben

Kommentare: 0