EDU Bubikon-Wolfhausen: Ja zur Rechnung, Nein zur neuen Kibe-Verordnung

(Bild: buebikernews)
(Bild: buebikernews)

Die EDU Bubikon-Wolfhausen empfiehlt für die Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2023 die Annahme der Jahresrechnung. Zur neuen Verordnung über Unterstützungsbeiträge an schul- und familienergänzende Betreuungsverhältnisse in Kindertagesstätten und Tagesfamilien (Kibe-Verordnung) hat sie hingegen laut einer Mitteilung die Nein-Parole beschlossen.

 

Die EDU Ortssektion freue sich über den Überschuss in der Jahresrechnung 2022 von 3,1 Mio. Franken bei einem Gesamtaufwand von 45,6 Mio. Franken. Die Rechnung schliesse somit rund 4,6 Mio. besser ab als erwartet. Dass nur 45,5 Prozent des geplanten Investitionsbudgets ausgeschöpft wurden, erachtet die EDU als «bedenklich». Dieser Rückstand werde die Gemeinde in Zukunft «sehr beschäftigen und belasten.»

 

Die neue Verordnung über Unterstützungsbeiträge an schul- und familienergänzende Betreuungsverhältnisse in Kindertagesstätten und Tagesfamilien (Kibe-Verordnung) berücksichtige nur Haushaltkombinationen, in denen zwei Arbeitsverträge vorliegen, schreibt die Partei. Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen oder selbständig erwerbend sind, hätten keine Möglichkeit, von den Subventionen zu profitieren. Das Tarifsystem scheine «undurchsichtig». Zudem würden Eltern in Mietwohnungen gegenüber Eigenheimbesitzenden bevorteilt.

Die EDU beantrage die Überprüfung und Anpassung der Verordnung, damit auch selbstbetreuende Eltern und solche, die kein angestelltes Arbeitsverhältnis haben, berücksichtigt werden. (bn)

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